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Die Flagge des Vierten Deutschen Reiches Mit der Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches stellt sich zwingend die Frage nach der Bestimmung der Staatssymbole. Die Beendigung des gegenwärtigen Interregnums erfordert, daß das Vierte Reich Staatssymbole erhält, die einerseits unverwechselbar mit den Symbolen der vorangegangenen drei Reiche sind, andererseits aber eine Fortentwicklung des geschichtlich Gewordenen darstellen. Der überarbeitete Verfassungsentwurf Dr. Reinhold Oberlerchers vom 9. November 1999 sieht in Artikel 10 Absatz 3 Satz 1 vor: Die Reichsflagge trägt ein schwarzes Kreuz in goldenem Bett auf rotem Grund in stehender oder in liegender Form. Dieser Flaggenentwurf wurde von dem Rechtsanwalt Dr. Josef Wirmer 1943 geschaffen, und wurde einem kleinen Kreis bekanntgemacht. Unbeschadet davon, daß Dr. Wirmer in seinem Bemühen, den Führer des Deutschen Volkes und Kanzler des Deutschen Reiches stürzen zu helfen, zum Hochverräter wurde, steht fest: es ist dies der einzige bekanntgewordene Flaggenentwurf für ein Viertes Reich, der noch zum Zeitpunkt der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches entworfen wurde. Zweifellos war es in der Ausnahmesituation des Jahres 1943 ein Verbrechen, am Sturz der Reichsregierung mitzuwirken - ein Verbrechen, das völlig zu Recht mit dem Tode bestaft wurde. Doch kann es heute nur darum gehen, ein Deutsches Reich ohne Hitler zu schaffen. Die Würdigung der Epoche des historischen Nationalsozialismus und der heldenhaften Errettung des Deutschen Reiches durch den Durchhaltewillen des Deutschen Volkes und seines Führers bedarf der tatsächlichen Beendigung des Dritten Reiches durch ein Viertes, das seinen Ausdruck schon in neuen Staatssymbolen erhält. Wirmer kam durch sein Bekenntnis als gläubiger Katholik in die Widerstandskreise gegen das Dritte Reich. Ihm war das Balkenkreuz einerseits Symbol für die Zugehörigkeit Deutschlands zur christlichen Völkerfamilie, andererseits war die Assoziation mit dem Balkenkreuz in den deutschen Kriegsflaggen erwünscht. Die deutliche Nähe zu den skandinavischen Flaggen erschien Wirmer als Nachteil, sie kann aber auch als Identifikation mit der germanischen Völkerfamilie gesehen werden. Dieser Flaggenentwurf vereinigt die Farben Schwarz-Rot-Gold in der heraldisch richtigen Weise (die Metallfarbe trennt die Grundfarben) und stellt eine Abkehr von der Trikolore dar, die ein Produkt der Französischen Konterrevolution (gallischen Rebellion) von 1789 war. Für
uns, die wir eine neue Ordnung anstreben, kann es kein Zurück in
der Geschichte geben. Insofern wird der Mangel der Traditionslosigkeit
der Fahne rasch beseitigt, wenn sie uns im gegenwärtigen Ringen
um die Freiheit unseres Volkes und seines Völkerrechtssubjektes,
des Deutschen Reiches, allgemein anerkanntes Symbol des Ganzen sein
wird und nicht als Signum einer Teil-Gruppe oder Teil-Organisation wahrgenommen
wird.
Josef Wirmer Der Rechtsanwalt Josef Wirmer galt als einer der führenden Köpfe des Widerstandes gegen Hitlers Regierung. Josef Wirmer wurde am 19. März 1901 in Paderborn geboren, doch verbrachte er seine Jugend überwiegend in Warburg, wo sein Vater ab 1909 Gymnasialdirektor war. Hier machte Josef, zweiter von fünf Geschwistern, 1920 mit Auszeichnung sein Abitur. Ein gewisser Gegensatz zu seinem konservativen Vater ergab sich aus seiner aktiven Mitarbeit beim Aufbau der Wandervogelbewegung am Warburger Gymnasium. Seine konsequente Absetzung vom konservativen Habitus der Generation seines Vaters, die ihn schon als Student zum überzeugten Demokraten werden ließ, brachte ihm den Zunamen roter Wirmer ein. Wirmer studierte zunächst in Freiburg im Breisgau (dort wurde er Mitglied der katholischen Studentenverbindung Brisgovia und der Flamberg) und dann in Berlin, wo er 1924 das Refendar- und 1927 das Assessorexamen ablegte, um sich dort 1928 als Rechtsanwalt niederzulassen. Als Anwalt in Berlin schloß er sich dem betont demokratischen Flügel des Zentrums an und verfocht entschieden die Koalition zwischen SPD und Zentrum. Der weitverbreiteten Bereitschaft, mit Hitler nach dessen Wahlsieg am 5. März 1933 Kompromisse einzugehen, hat er sich nicht angeschlossen. Als engagierter Gegner der Nationalsozialisten kam er 1936 in Kontakt zu dem Widerstandskreis um den Gewerkschafter Jakob Kaiser. Josef Wirmer beklagte die Pervertierung von Recht und Justiz; der Wille zur Wiederherstellung des Rechts der Bestrafung der Schuldigen trieb Josef Wirmer zum aktiven Widerstand. 1941 begann die Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Oberbürgermeister von Leipzig, Carl-Friedrich Goerdeler, dem politischen Führer des deutschen Widerstandes, der Wirmer zum Justizminister machen wollte. Besonders befaßte er sich mit der Reform der Justiz, der er verschiedene Denkschriften widmete. Er wirkte ausgleichend zwischen dem gesellschaftspolitischen Reformismus der Gewerkschafter und der konservativen Grundhaltung Goerdelers und seiner Freunde. Zeitweilig vermittelte er auch zwischen Goerdeler und Stauffenberg. Sein Bruder Otto Wirmer schrieb: Gegen das formelle Gesetz einer Gewaltherrschaft zu verstoßen, erschien ihm aus seinen moralischen und ethischen Anschauungen auf höherer Ebene die Erfüllung des Rechts zu sein, dem er Zeit seines Lebens mit ehrfurchtsvoller Scheu diente. Die haßerfüllten Ausfälle Freislers gerade ihm gegenüber lassen erkennen, daß er vom Regime als substantieller Gegner empfunden wurde, so wie sich dies bereits viele Jahre vorher in einem ehrengerichtlichen Verfahren abzeichnete, durch das er aus der Rechtswahrerbund wegen seiner unerschrockenen Verteidigung rassisch Verfolgter ausgeschlossen wurde. Im Kaiser-Kreis befürwortete Wirmer als einziger im Frühjahr 1944 den Attentatsplan Stauffenbergs. Nach dem mißglückten Attentat auf Hitler dachte er nicht an Flucht, um seine Familie vor der Sippenhaft zu bewahren. Am 4. August 1944 wurde er verhaftet. Josef Wirmer, dem der Wideraufbau der Justiz in Deutschland anvertraut werden sollte, wurde als einer der Hauptbeteiligten an der Aktion des 20. Juli angeklagt. Sätze wie Wenn ich hänge, Herr Präsident, habe ich nicht die Angst, sondern Sie, oder seine Antwort auf die Bemerkung Freislers Bald werden Sie in der Hölle sein, Es wird mir ein Vergnügen sein, wenn sie bald nachkommen, Herr Präsident., zeugen von dem ungeheuren Mut und der überragenden Geistesgegenwart Wirmers. Am 8. September 1944, zwei Stunden nach der Urteilsverkündung im Schauprozeß vor dem Volksgerichtshof durch den Vorsitzenden des Volksgerichtshofs Roland Freisler, durchschritt der 43-jährige die Tür zum Hinrichtungsraum in Berlin-Plötzensee, um gehenkt zu werden. Seine Leiche wurde noch am gleichen Tage eingeäschert.
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