Das
Deutsche Kolleg verurteilt die Menschenrechte
und all jene Subjekte, die die Menschenrechte für sich
oder für andere einklagen oder geltend machen. Ganz
besonders verurteilt das Deutsche Kolleg alle
Täter, die andere Personen wegen Verletzung von Menschenrechten
anklagen, verfolgen, einsperren, vor Tribunale stellen
oder in sonst einer Art schädigen. Das Deutsche Kolleg
fällt dieses Urteil, gebietet Unterlassung oder Verhinderung
jeglicher Propaganda oder Tat der Menschenrechte und
stellt jeder Person die Urteilsvollstreckung anheim,
weil Menschenrechte Völkermord sind.
Begründung:
1.
Das Einzelne als äußerliches Ding, das im gesellschaftlichen
und politischen Verkehr zwischen Menschen oder Menschengemeinschaften
strittig oder unstrittig sein kann, ist eine Sache,
also Etwas, das ein Recht von Jemand ist. Somit sind
Rechte immer Jemandes Sache, die Jemande selber hingegen
Rechtssubjekte oder Personen. Die Person ist noch vormoralisch
und untersittlich, wenn sie in Sachrechten ihr Genügen
findet.
2.
Wird die Person zum Menschen herabgesetzt, dann macht
man sie selber zur Sache, denn der Mensch ist nur ein
besonderes Tier, und Tiere sind rechtlich Sachen. Zwar
kann man sich dazu versteigen, zu behaupten, das Tier
habe Tierrechte, z. B. das Recht, nicht gequält zu werden;
aber das ist nur eine Handlungsnorm der Personen und
macht das Tier nicht zum Rechtssubjekt, sondern bestenfalls
zum Mitgeschöpf, also zur ethisch normierten Naturalform.
Die Verletzung dieser Norm an irgendwelchen zu Menschen
degradierten Personen durch andere Rechtssubjekte wird
von Dritten zum Anlaß genommen, über Täter wie Opfer
eine übernationale Gesetzesherrschaft, also ein gesetzliches
Unrecht, zu errichten. Gesetz ist noch nicht einmal
Sache, sondern nur deren Norm.
3.
Der kategorische Imperativ, selber Person zu sein und
die anderen als Personen anzuerkennen, wird erstens
durch die Sache und zweitens durch ihre Norm verletzt.
Menschenrechte machen Personen zum Tier und damit zur
Sache, die dann auch noch einer allgemeinen Norm, also
einer Gesetzesherrschaft, unterworfen wird. Menschenrechte
sind das Verbrechen schlechthin, weil sie die Person
zerstören. Der Weg in die Hölle der Entpersönlichung
führt über die Stufen der Menschlichkeit, Äffischkeit,
Tierlichkeit und Sachlichkeit hinab zur Gesetzlichkeit.
4.
Schon der individualistische Liberalismus, der die Einzelperson
zum Kern der Rechtsordnung erklärte, war mit der Volkssouveränität
unvereinbar, weil er das Klasseninteresse des Produktionsfaktors
Kapital verabsolutierte und an die Stelle des Volksstaates
den Kapitalstaat setzte. Diese Spielart des Liberalismus
zerstört die Gemeinschaft des Volkes und damit das Volk
selber, sie hinterläßt eine beliebige Bevölkerung, eine
Gesellschaft aus Individuen. Die Nation, das politisch
verfaßte Volk, ist ermordet.
5.
Alle großen und schamlosen Verbrechen der Gegenwart,
allen voran jene der Vereinigten Staaten von Amerika,
geschehen im Namen der Menschenrechte. Die Menschenrechte
sind die Ideologie des Globalismus der USA und ihrer
Helfershelfer. Jedes Volk und jeder Staat, der dieser
Macht des Bösen nicht hörig ist, wird mit dem Menschenrechts-Ideologem
angegriffen und mit Krieg überzogen. Am Ende stehen
die Hüter der Menschenrechte als ihre Verletzer da.
Die Menschenrechte, an denen zuvor das Rechtssubjekt
und damit die Nation als Völkerrechtssubjekt zuschanden
ging, fallen schließlich wie ein Felsbrock auf die Füße
der Macht, die sie gegen die Völker der Welt erhoben
hatte.