Deutsches Kolleg
27. Oktober 2000

 

Die Zuwanderung darf kein Wahlkampfthema sein!

Das Deutsche Kolleg unterstützt die Forderung:

Die Zuwanderung darf kein Wahlkampfthema sein!

Begründung:

1. Die Zuwanderung ist indiskutabel.

2. Die unbelangte Abwanderung der Zuwanderer ist ebenfalls indiskutabel.

3. Die Aburteilung und Bestrafung von Kriegsverbrechen ist auch nicht diskutabel, sondern zwingendes Völkerrecht (sogar nach Art. 25 GG).

4. Die Zuwanderung auf das gänzlich besetzte Gebiet des Deutschen Reiches ist Bruch der Landesgesetze und der Haager Landkriegsordnung von 1907 (Art. 43).

5. Zuwanderer und ihre Unterstützer begehen nichtverjährbare "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gemäß UNO-Konvention vom 22.11.1968. Der freie Abzug der Zuwanderer in der Form einer unbelangten Abwanderung ist daher ebenfalls indiskutabel, weil das zwingende Völkerrecht ihr Recht auf Strafe festgeschrieben hat.

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