Das
Deutsche Kolleg unterstützt die Forderung:
Die
Zuwanderung darf kein Wahlkampfthema sein!
Begründung:
1.
Die Zuwanderung ist indiskutabel.
2.
Die unbelangte Abwanderung der Zuwanderer ist ebenfalls
indiskutabel.
3.
Die Aburteilung und Bestrafung von Kriegsverbrechen
ist auch nicht diskutabel, sondern zwingendes Völkerrecht
(sogar nach Art. 25 GG).
4.
Die Zuwanderung auf das gänzlich besetzte Gebiet des
Deutschen Reiches ist Bruch der Landesgesetze und der
Haager Landkriegsordnung von 1907 (Art. 43).
5.
Zuwanderer und ihre Unterstützer begehen nichtverjährbare
"Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gemäß UNO-Konvention
vom 22.11.1968. Der freie Abzug der Zuwanderer in der
Form einer unbelangten Abwanderung ist daher ebenfalls
indiskutabel, weil das zwingende Völkerrecht ihr Recht
auf Strafe festgeschrieben hat.