Gespräche

„Deutsches Reich - Grundgesetz“ – Horst Mahler an A. K. (10.09.2002)

Frage (A. K.): Lieber Kamerad Mahler, ich habe Ihren Artikel über die Rechtslage bezüglich des Fortbestandes des Deutschen Reiches mit Interesse gelesen. Zu beachten wäre eventuell noch, daß das sogenannte Grundgesetz NICHT das Grundgesetz der BRD ist, sondern wörtlich "Grundgesetz für die BRD" heißt. Artikel 146 besagt, daß es seine Gültigkeit an dem Tag verliert, an dem das Deutsche Volk in freier Abstimmung eine eigene Verfassung gewählt hat. Nachfolgend hätte ich noch folgende Fragen an Sie: Wer hat wann das BRD-Grundgesetz eingesetzt beziehungsweise wie konnte das so einfach geschehen, wenn doch die Reichsverfassung von 1919 trotzdem noch gilt?

Antwort (Horst Mahler): Das Grundgesetz ist auf Veranlassung der westlichen Besatzungsmächte eingeführt worden. Sie haben in den sogenannten Frankfurter Dokumenten eindeutige Vorgaben gemacht, die dann von handverlesenen deutschen Kollaborateuren „beraten“ und verabschiedet werden durften.

Frage (A. K.): Sie sind nun schon eine lange Zeit Anwalt. Haben Sie in ihrer Zeit als RAF-Anwalt diese Belange (Rechtslage des Deutsches Reiches) noch nicht gewußt oder war es für Sie in Ihrer damaligen Denkweise nicht von Bedeutung?

Antwort (Horst Mahler): Ich habe es wohl gewußt, hatte nie parlamentarische Illusionen. Eine legalistische – auf das Völker- und Staatsrecht gestützte – Argumentation war mir fremd, da Rechtsfragen immer zugleich Machtfragen sind. Mit letzterer habe ich mich vorrangig beschäftigt.

Frage (A. K.): Alle Gesetze, Beschlüsse und Verträge der sogenannten BRD-Regierung sind ja null und nichtig, nur weiß das fast keiner und die, die es wissen (wir zum Beispiel) haben keine große Plattform, um es gezielt unter das Volk zu bringen. Selbst wenn uns das gelingen würde und das Volk eines Tages auf die Straße gehen würde, könnten die nach wie vor hier anwesenden Besatzer sofort mit Waffengewalt gegen das Deutsche Volk vorgehen, oder würde die Feindstaatenklausel bei einem Volksaufstand nicht zum Tragen kommen?

Antwort (Horst Mahler): Feindstaatenklausel hin, Feindstaatenklausel her. Die Eine Weltmacht betrachtet Verträge und Abkommen – wenn sie für ihre Zwecke hinderlich werden – als verschmutztes Papier. Sie wird alle ihr zur Verfügung stehenden Machtmittel einsetzen, um ihre Welthirtschaft aufrechtzuerhalten – solange sie dazu in der Lage ist. Die Bäume wachsen bekanntlich nicht in den Himmel. Die Macht der Mächtigen hat ihre Basis im Bewußtsein der Menschen. Dort vollziehen sich – mit geschichtlichen Zeitmaßstäben gemessen – mit hoher Geschwindigkeit fundamentale Veränderungen. Diese führen zunehmend zu Widerspenstigkeiten im Weltmaßstab. Die Antwort sind unter anderem militärische Abenteuer (siehe Afghanistan, Irak usw.), die zu den bekannten Überdehnungseffekten führen. Diese wirken zurück sowohl auf die Bevölkerungen in den USA als auch in den Einflußgebieten der USA. Die Widerspenstigkeiten nehmen zu (jetzt sogar in Europa) usw. usf. Man muß in diesem Prozeß der Erosion der Einen Weltmacht seinen Beitrag leisten.

Frage (A. K.): Meiner Meinung nach ist das Spinnennetz hier in der BRD ziemlich dicht gelegt und geht man davon aus, daß sich auch auf lange Zeit hin wenig ändert und alles so weiter vor sich hin läuft – dauerberieselnde Medien, ablenkende Sportereignisse, niedrige Wahlbeteiligung –, frage ich mich, ob es überhaupt möglich sein wird, daß hier ohne einen Zusammenbruch der USA Recht gesprochen wird. Wie kann es überhaupt dazu kommen, daß das Deutsche Volk über eine eigene Verfassung frei abstimmen kann? Die letzte Reichsregierung unter Admiral Dönitz wurde rechtswidrig abgesetzt, ich verstehe nicht, daß man keine Möglichkeit aus juristischer Sicht hat, das auch im Nachhinein anzufechten beziehungsweise gibt es keine Instanz, die berechtigt ist, innerhalb einer gewissen Zeit, zur Bereinigung der jetzigen Lage auffordern kann? 1973 hat das Bundesverfassungsgericht doch eindeutig entschieden, daß das Deutsche Reich fortbesteht. Wenn hier alles auf Lug und Trug aufgebaut ist und das Recht einfach mit Gummiparagraphen außer Kraft gesetzt wird, muß es doch andere Wege geben, um etwas zu erreichen, oder haben wir zur Zeit wirklich nur die Möglichkeit, das Wissen um die gerechte Sache unter uns zu bewahren und weiter auszubauen und es an die wenigen Interessierten weiterzugeben.

Antwort (Horst Mahler): Keiner kennt die Zukunft. Ich halte es für wahrscheinlich, daß in naher Zukunft der Zugriff auf das Bewußtsein der Menschen versagen wird. Derartige Ereignisse konnten schon häufig beobachtet werden. Es entsteht eine revolutionäre Gestaltungslage, die Dinge ermöglicht, die heute noch als „völlig utopisch“ gelten. Der Erfahrungssatz: „Man kann fast alle Menschen dazu bringen, fast alles zu glauben, wenn es gelingt, ihnen zu suggerieren, daß fast alle anderen es glauben.“ hat einen unsichtbaren Begleiter: Ein so erzeugtes kollektives Bewußtsein, das nicht von innen gefestigt ist, verschwindet im Handumdrehen, wenn wesentliche Teile der Elite eines Volkes aus dem fabrizierten Konsens aussteigen. Dann gibt es kein Halten mehr. Die Wahrheit kommt dann über Nacht an die Macht. Kriege und ihre Folgen befördern den Ausstieg der Eliten. Wir erleben den Anfang dieser Entwicklung in unseren Tagen. Die Durchsetzung einer kritischen Haltung gegenüber dem Judaismus hat hier strategische Bedeutung.

Frage (A. K.): Wenn die drei Antragsteller das Verbotsverfahren gegen die NPD zurückziehen, hat die Partei dann die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht für Klarheit zu sorgen, oder kann man die NPD einfach abwimmeln?

Antwort (Horst Mahler): Alle „offiziellen“ Institutionen – also auch das Bundesverfassungsgericht – haben einen bestimmten Beitrag für die „Herstellung des gesellschaftlichen Konsens“ zu leisten. Begeht das Bundesverfassungsgericht einen Akt offensichtlicher Rechtsbeugung, macht es sich die Erfüllung seiner Aufgabe weithin unmöglich. Die Bürger würden das Zutrauen zum Staat und seinen Institutionen sehr viel schneller verlieren. Die Kosten-Nutzen-Analyse des Systems wird jetzt wahrscheinlich zugunsten der NPD ausfallen. Die Antragsteller haben zuviele schwere Fehler gemacht. Der schwerste Fehler war es, das Verbotsverfahren überhaupt eingeleitet zu haben. Damit hat sich das System – ohne es zu ahnen – selbst vor Gericht gestellt. Es ist heute in einem Zustand, daß es diese öffentlich durchgeführte Prüfung kaum bestehen kann (siehe die Stellungnahmen der Partei, insbesondere die Stellungnahme vom 30.08.02).



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