Frage
(A. K.): Lieber Kamerad Mahler, ich habe Ihren Artikel
über die Rechtslage bezüglich des Fortbestandes des Deutschen
Reiches mit Interesse gelesen. Zu beachten wäre eventuell
noch, daß das sogenannte Grundgesetz NICHT das Grundgesetz
der BRD ist, sondern wörtlich "Grundgesetz für die BRD" heißt.
Artikel 146 besagt, daß es seine Gültigkeit an dem Tag verliert,
an dem das Deutsche Volk in freier Abstimmung eine eigene
Verfassung gewählt hat. Nachfolgend hätte ich noch folgende
Fragen an Sie: Wer hat wann das BRD-Grundgesetz eingesetzt
beziehungsweise wie konnte das so einfach geschehen, wenn
doch die Reichsverfassung von 1919 trotzdem noch gilt?
Antwort
(Horst Mahler): Das Grundgesetz ist auf Veranlassung der
westlichen Besatzungsmächte eingeführt worden. Sie haben in
den sogenannten Frankfurter Dokumenten eindeutige Vorgaben
gemacht, die dann von handverlesenen deutschen Kollaborateuren
„beraten“ und verabschiedet werden durften.
Frage
(A. K.): Sie sind nun schon eine lange Zeit Anwalt. Haben
Sie in ihrer Zeit als RAF-Anwalt diese Belange (Rechtslage
des Deutsches Reiches) noch nicht gewußt oder war es für Sie
in Ihrer damaligen Denkweise nicht von Bedeutung?
Antwort
(Horst Mahler): Ich habe es wohl gewußt, hatte nie parlamentarische
Illusionen. Eine legalistische – auf das Völker- und Staatsrecht
gestützte – Argumentation war mir fremd, da Rechtsfragen immer
zugleich Machtfragen sind. Mit letzterer habe ich mich vorrangig
beschäftigt.
Frage
(A. K.): Alle Gesetze, Beschlüsse und Verträge der sogenannten
BRD-Regierung sind ja null und nichtig, nur weiß das fast
keiner und die, die es wissen (wir zum Beispiel) haben keine
große Plattform, um es gezielt unter das Volk zu bringen.
Selbst wenn uns das gelingen würde und das Volk eines Tages
auf die Straße gehen würde, könnten die nach wie vor hier
anwesenden Besatzer sofort mit Waffengewalt gegen das Deutsche
Volk vorgehen, oder würde die Feindstaatenklausel bei einem
Volksaufstand nicht zum Tragen kommen?
Antwort
(Horst Mahler): Feindstaatenklausel hin, Feindstaatenklausel
her. Die Eine Weltmacht betrachtet Verträge und Abkommen –
wenn sie für ihre Zwecke hinderlich werden – als verschmutztes
Papier. Sie wird alle ihr zur Verfügung stehenden Machtmittel
einsetzen, um ihre Welthirtschaft aufrechtzuerhalten – solange
sie dazu in der Lage ist. Die Bäume wachsen bekanntlich nicht
in den Himmel. Die Macht der Mächtigen hat ihre Basis im Bewußtsein
der Menschen. Dort vollziehen sich – mit geschichtlichen Zeitmaßstäben
gemessen – mit hoher Geschwindigkeit fundamentale Veränderungen.
Diese führen zunehmend zu Widerspenstigkeiten im Weltmaßstab.
Die Antwort sind unter anderem militärische Abenteuer (siehe
Afghanistan, Irak usw.), die zu den bekannten Überdehnungseffekten
führen. Diese wirken zurück sowohl auf die Bevölkerungen in
den USA als auch in den Einflußgebieten der USA. Die Widerspenstigkeiten
nehmen zu (jetzt sogar in Europa) usw. usf. Man muß in diesem
Prozeß der Erosion der Einen Weltmacht seinen Beitrag leisten.
Frage
(A. K.): Meiner Meinung nach ist das Spinnennetz hier
in der BRD ziemlich dicht gelegt und geht man davon aus, daß
sich auch auf lange Zeit hin wenig ändert und alles so weiter
vor sich hin läuft – dauerberieselnde Medien, ablenkende Sportereignisse,
niedrige Wahlbeteiligung –, frage ich mich, ob es überhaupt
möglich sein wird, daß hier ohne einen Zusammenbruch der USA
Recht gesprochen wird. Wie kann es überhaupt dazu kommen,
daß das Deutsche Volk über eine eigene Verfassung frei abstimmen
kann? Die letzte Reichsregierung unter Admiral Dönitz
wurde rechtswidrig abgesetzt, ich verstehe nicht, daß man
keine Möglichkeit aus juristischer Sicht hat, das auch im
Nachhinein anzufechten beziehungsweise gibt es keine Instanz,
die berechtigt ist, innerhalb einer gewissen Zeit, zur Bereinigung
der jetzigen Lage auffordern kann? 1973 hat das Bundesverfassungsgericht
doch eindeutig entschieden, daß das Deutsche Reich fortbesteht.
Wenn hier alles auf Lug und Trug aufgebaut ist und das Recht
einfach mit Gummiparagraphen außer Kraft gesetzt wird, muß
es doch andere Wege geben, um etwas zu erreichen, oder haben
wir zur Zeit wirklich nur die Möglichkeit, das Wissen um die
gerechte Sache unter uns zu bewahren und weiter auszubauen
und es an die wenigen Interessierten weiterzugeben.
Antwort
(Horst Mahler): Keiner kennt die Zukunft. Ich halte es
für wahrscheinlich, daß in naher Zukunft der Zugriff auf das
Bewußtsein der Menschen versagen wird. Derartige Ereignisse
konnten schon häufig beobachtet werden. Es entsteht eine revolutionäre
Gestaltungslage, die Dinge ermöglicht, die heute noch als
„völlig utopisch“ gelten. Der Erfahrungssatz: „Man kann fast
alle Menschen dazu bringen, fast alles zu glauben, wenn es
gelingt, ihnen zu suggerieren, daß fast alle anderen es glauben.“
hat einen unsichtbaren Begleiter: Ein so erzeugtes kollektives
Bewußtsein, das nicht von innen gefestigt ist, verschwindet
im Handumdrehen, wenn wesentliche Teile der Elite eines Volkes
aus dem fabrizierten Konsens aussteigen. Dann gibt es kein
Halten mehr. Die Wahrheit kommt dann über Nacht an die Macht.
Kriege und ihre Folgen befördern den Ausstieg der Eliten.
Wir erleben den Anfang dieser Entwicklung in unseren Tagen.
Die Durchsetzung einer kritischen Haltung gegenüber dem Judaismus
hat hier strategische Bedeutung.
Frage
(A. K.): Wenn die drei Antragsteller das Verbotsverfahren
gegen die NPD zurückziehen, hat die Partei dann die Möglichkeit,
vor dem Bundesverfassungsgericht für Klarheit zu sorgen, oder
kann man die NPD einfach abwimmeln?
Antwort
(Horst Mahler): Alle „offiziellen“ Institutionen – also
auch das Bundesverfassungsgericht – haben einen bestimmten
Beitrag für die „Herstellung des gesellschaftlichen Konsens“
zu leisten. Begeht das Bundesverfassungsgericht einen Akt
offensichtlicher Rechtsbeugung, macht es sich die Erfüllung
seiner Aufgabe weithin unmöglich. Die Bürger würden das Zutrauen
zum Staat und seinen Institutionen sehr viel schneller verlieren.
Die Kosten-Nutzen-Analyse des Systems wird jetzt wahrscheinlich
zugunsten der NPD ausfallen. Die Antragsteller haben zuviele
schwere Fehler gemacht. Der schwerste Fehler war es, das Verbotsverfahren
überhaupt eingeleitet zu haben. Damit hat sich das System
– ohne es zu ahnen – selbst vor Gericht gestellt. Es ist heute
in einem Zustand, daß es diese öffentlich durchgeführte Prüfung
kaum bestehen kann (siehe die Stellungnahmen
der Partei, insbesondere die Stellungnahme vom 30.08.02).