Gespräche

„Souveräner Staat oder noch immer unter Besatzungsrecht?“ – Horst Mahler an Peter Thietz (28.03.2002)

Lieber Herr Thietz,

in Ihrem verdienstvollen Artikel „Souveräner Staat oder noch immer unter Besatzungsrecht?“ (Unabhängige Nachrichten 11/2001 Seiten 5-8-) ist m. E. ein Fehler enthalten.

In Auslegung von Art. 3, Absätze 1 und 3 im SECHSTEN Teil des Überleitungsvertrages in der revidierten Fassung vom 23.10.54 in Verbindung mit Punkt 3 der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 (BGBl. II S. 1386 ff.)schreiben Sie:

„Dies heißt nichts anderes, als daß die Siegermächte auch heute noch und für die Zukunft zeitlich unbegrenzt deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen ... beschlagnahmen und sich aneignen dürfen....“

Das ist so nicht haltbar.

Sie unterscheiden zutreffend zwischen Beschlagnahme und Aneignung. Diese Unterscheidung liegt auch Art. 3, Absätze 1 und 3 im SECHSTEN Teil des Überleitungsvertrages zugrunde. Diese Bestimmung bezieht sich auf die in der Vergangenheit erfolgte Beschlagnahme von deutschen Vermögenswerten. Nur über diese kann in Zukunft eine aneignende Verfügung getroffen werden. Neue Beschlagnahmen werden durch die genannte Vorschrift nicht gedeckt.

Gleichwohl ist das von Ihnen für möglich gehaltene Ergebnis zu erzielen. Der juristische Hebel sind hier die Feindstaatenklauseln der UN-Charta (Art. 53 II und 103). Danach sind die gegen das Deutsche Reich alliierten Staaten durch das in der UN-Charta normierte "Völkerrecht" nicht gehindert, die zur Erreichung Ihrer Kriegsziele für erforderlich gehaltenen Maßnahmen gegen das Deutsche Reich und seine Bevölkerung zu ergreifen. Ich vermute, daß die von der US-Regierung erzwungenen Verhandlungen über die sog. Zwangsarbeiterentschädigung auf diese Klauseln gestützt wurden, was man aus naheliegenden Gründen der Öffentlichkeit verschwiegen hat.

Die Argumentation der US-Regierung könnte wie folgt aufgebaut sein:

Das Ziel des Krieges ist der vom Sieger bestimmte Friede, der nach bestehender Völkersitte in einem „Friedensvertrag“ näher zu bestimmen ist. Da oberstes Kriegsziel der USA die endgültige Zerstörung des Deutschen Reiches war und ist (Vgl. Hamilton Fish, Der zerbrochene Mythos, Grabert Verlag, und Dirk Bavendamm, Roosevelts Krieg ..., Herbig Verlag) kommt im Falle Deutschlands ein Friedensvertrag nicht in Betracht, da dieser nur von dem nach wie vor existenten Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich abgeschlossen werden könnte (Auch das „Völkerrecht“ kennt keine Verträge zu Lasten Dritter). Dazu müßte die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wiederhergestellt werden. Das aber wollen die USA unter allen Umständen verhindern. Sie konnten 1945 die vollständige debellatio (Vernichtung des Völkerrechtssubjekts) bezüglich des Deutschen Reiches wegen des Widerstandes Stalins nicht durchsetzen. Sie mußten sich mit einem „Teilsieg“, d. h. mit der Desorganisation des Reiches, das durch die Verhaftung der Reichsregierung handlungsunfähig gemacht worden ist, begnügen. Die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Reiches wäre der Verzicht auf diesen Teilsieg. Die USA glauben aber, daß sie für alle Zeiten an dieser Frucht ihrer kriegerischen Anstrengungen werden festhalten können.

Die USA - näher die sich als Kriegsgegner Deutschlands begreifende organiserte Judenheit - sind mit diesem Teilsieg nicht zufrieden. Sie verfolgen ihre darüberhinausgehenden hauptsächlichen Kriegsziele weiterhin. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion sehen sie sich jetzt in der Lage, alle diejenigen Gegenstände, die normalerweise in einem Friedensvertag zu regeln sind (dazu gehört auch die Frage der Entschädigung u.a. für die erzwungene Arbeit Reichsfremder für das Reich) durch Druck auf die Bundesrepublik Deutschland in ihrem Sinne zu ordnen. Mit der Erpressung von „Zwangsarbeiterentschädigungen“ ist hier erst der Anfang gemacht. Es wurden darüberhinausgehende Reparationsleistungen bereits angesprochen.

Die deutschen Auslandsinvestitionen - insbesondere diejenigen in den USA - versetzen die US-Regierung in die Lage, unter Berufung auf die Feindstaatenklauseln mit der Beschlagnahme dieser Vermögen zu drohen.

(Artikel 107 der Charta der Vereinten Nationen: Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.)

Dadurch wird die Bundesregierung unter einen doppelt motivierten Verhandlungsdruck gesetzt: 1) Die von Beschlagnahme betroffenen deutschen Konzerne könnten Entschädigung aus dem Staatshaushalt verlangen; 2) ein offen ausbrechender Konflikt mit den USA muß im Interesse der USA unbedingt verhindert werden (Es ist das Wesen eines Vasallenregimes, sich willfährig zu zeigen).

Nur diese Überlegungen vermögen es zu erklären, daß sich die US-Regierung offiziell mit der Äußerung entsprechender „Erwartungen“ in die „Entschädigungsverhandlungen“ eingeschaltet haben und die Bundesregierung den Erpressungen durch die jüdischen Organisationen keinen ernstgemeinten Widerstand entgegengesetzt hat. Dabei sollte nicht übersehen werden, daß der „Unterhändler“ - Eizenstat - der US-Regierung als stellvertretender Handelsminister angehörte.

Daß US-amerikanische Gerichte teilsweise den Klagen von „Zwangsarbeiterorganisationen“ stattgegeben haben, war mit Sicherheit von untergeordneter Bedeutung. Ein souveräner Staat hätte dieser Strategie mit „völkerrechtlich“ zulässigen Repressalien begegnen können. Beispielsweise hätte die Bundesregierung das in Deutschland belegene Vermögen von US-Unternehmen beschlagnahmen können. Auf jeden Fall aber hätte die Bundesrepublik den Weltgerichtshof in den Haag anrufen können.

Sie stellen die Frage: „Wann sollen wir die seit einem halben Jahrhundert überfällige Friedensregelung endlich erhalten?“

Diese Frage stellt sich nicht. Das Deutsche Volk muß sich erheben, die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches durch eine verfassunggebende Nationalversammlung („ordnende Reichsversamlung“) wiederherstellen und seinerseits Restitutions- und Entschädigungsansprüche für die ausstehenden Friedensvertragsverhandlungen anmelden.

Es liegt auf der Hand, daß dieses Ziel nur als Ergebnis der Niederlage der USA im 3. Weltkrieg erreicht werden kann. Daß das Deutsche Reich diesen Krieg nicht führen kann, liegt auf der Hand. Es ist die List der Geschichte, daß die USA in ihrer Überheblichkeit diesen 3. Weltkrieg selbst mit dem Angriff auf die Balkanstaaten begonnen und jetzt zusammen mit Israel - den Angriff auf die USA vom 11. September 2001 als Vorwand nutzend - ausgeweitet haben (Afghanistan und Palästina). Seine Entfaltung (Irak, Iran, Syrien, Sudan, Lybien, Nordkorea, China, Rußland) wird die Angreifer moralisch sowie materiell erschöpfen und den Zusammenbruch der USA und Israels herbeiführen. Dieser Zusammenbruch wird die Stunde des Deutschen Reiches sein, das im Bündnis mit Rußland das Zeitalter der Imperialismen, das sich im Globalismus vollendet hat, mit der Errichtung einer neuen Weltordnung beendet. Dieses beruht auf dem Prinzip der wechselseitigen Anerkennung der Völker und Nationen. Kernstück der wechselseitigen Anerkennmung ist die Beendigung des mörderischen Freihandels durch Herstellung des Weltmarktes, der zwischen den Nationen den Austausch von Gütern nach dem Grundsatz wechselseitigen Vorteils realisiert.

Ich füge hier zwei Texte an, die das Thema vertiefen. Sie sind herzlich eingeladen, im Deutschen Kolleg mitzuarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Mahler



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