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Juni 1994
Das ABC der politischen Begriffe
ABSOLUTISMUS,
Entartung des Etatismus, totalitäre Staatlichkeit, die sozial zu einer Diktatur der Staatsklasse führt.
ADEL,
Gesamtheit der Edlen eines Volkes, die durch Zucht und Tucht hervortreten. Ihren Taten folgt das Heil. Sie sind vorbestimmt, das Volk zu führen. Folgt das Heil ganzen Familien, entsteht ein Geburtsadel. Heilsunabhängige Geburtsvorrechte bestimmter Familien erzeugen eine "Mondscheinaristokratie" (Ortega y Gasset). Geburtsvorrechte sind eine Entartung und zeugen Unheil. Soziale Voraussetzung des Adels ist seine Abkömmlichkeit für allgemeine Aufgaben.
ANARCHISMUS,
Weltanschauung der Herrschaftslosen, die vom Staatshaushalt leben, ohne im Staatsdienst zu stehen und ohne Staatsaufgaben zu erfüllen. Gegenbegriff zum Etatismus. Anarchismus und Etatismus zusammen bilden die Transferklasse und führen gegeneinander einen Klassenkampf um die Aufteilung des öffentlichen Transfers. Als zur Alleinherrschaft strebende Kraft ist der Anarchismus eine parasitäre Entartung und der Gegenbegriff zum Absolutismus.
ANGRIFF,
ein möglicher Begriff im Entstehen.
ANRECHT,
ein Recht,
das jemandem zukommt. Einkommendes Recht.
ANRECHTSQUELLEN,
die Rechtsbildungsfaktoren oder sog. Staatselemente Staatsgebiet, Staatsmacht und Staatsvolk.
ANSIEDLUNG,
Bewohnung eines Ortes als eines gezeitigten Raumes in eingeräumter Zeit; Raum-Zeit-Konkretion der Siedlung.
ANSTALTEN (des öffentlichen wie privaten Rechts),
Handlungsersatzmittel oder politische Maschinen. Aufgabenerledigungsapparate als Rechtssubjekte ohne Autonomie. Anstalten sind im Innern Systeme, aber keine Ordnungen.
AUSSENPOLITIK,
internationale Rechtsverhältnisse und -verkehre durch den Staat oder durch Privatpersonen.
AUSSENRECHT,
ein Exportrecht, das seine Eigentumsgröße in tendentiell allen konvertiblen Nationalnormen ausdrückt. Internationales Vorrechtsverhältnis (Privileg).
AUTARKIE,
wirtschaftliche Selbstversorgung auf verschiedenen Ebenen des Gemeinwesens, etwa als Familienautarkie (Haushalt), Dorfautarkie (Haushaltsverbund) oder Volksautarkie (Volkswirtschaft, geschlossener Handelsstaat). Autark im weiteren Sinne sind alle Wirtschaftseinheiten, bei denen die Marktwirtschaft der Eigenwirtschaft untergeordnet ist. Gegenbegriff zu Freihandel, der immer von Marktführern vertreten wird.
AUTONOMIE,
Selbstgesetzlichkeit oder Eigenmaßgeblichkeit, mit Autarkie wesensverwandt. Wer eine Eigenwirtschaft führt, der ist ihr Gesetzgeber. Als Recht der persönlichen Selbstentfaltung wie als Privatrechtsautonomie hat autonomes Denken einen hohen Stellenwert im liberalen Einzelmensch-Bewußtsein.
BEGRIFF,
ein auf Dauer gestellter Angriff, entweder aus sich heraus zu weiterer Selbstentfaltung, also ein Selbstangriff, oder auf einen Gegenbegriff. Der vom Begriff auf Dauer angegriffene Gegenbegriff kann ein systemisch notwendiger, nichtantagonistischer oder ein systemfremder, antagonistischer Gegenbegriff sein. Bei Systembegriffen sind alle Begriffe fremder Systeme antagonistische Gegenbegriffe, bei Ordnungsbegriffen ist allein der Begriff des Systems antagonistischer Gegenbegriff.
BELLIZISMUS,
Störung des Wechsels von Krieg und Frieden. Kehrseite des Pazifismus.
BESITZ,
tatsächliche Innehabung des Körpers des Inhabers sowie äußerer Gegenstände. Sowohl der Körper des Menschen als auch seine ergreif-, begeh-, besteh- und besetzbaren Dinge sind Besitz, sobald in Besitz genommen. Solange dies noch nicht geschehen, sind diese Dinge bloß möglicher Besitz und daher Macht. Der Mensch als Säugling ist noch nicht Besitzer seiner selbst, sondern bloß sein möglicher Besitzer; seine Möglichkeit ist das Erwachsen- und Erzogenwerden.
BESITZER,
Naturalform der Person.
BESITZGRÖSSE,
alle Anzahl- und Mengeneigenschaften von Besitzgütern gegebener Beschaffenheit.
BESITZZYKLUS,
der Entwicklungsgang einer Besitzart von ihrem ersten Auftreten über ihre seltene und ihre häufige Erscheinung bis zu ihrer Vollendung, Veralltäglichung oder Historisierung. Der Besitzzyklus des Besitzers ist der menschliche Lebenslauf, jener der humanen Besitzerart ist die Evolution unseres Gattungswesens.
BEWUSSTSEIN,
moralische Person; Inbegriff ihrer Meinungen. Ein Bewußtsein ist die subjektivierte Gesamtheit von Bedürfnissen, die sich zu einer Gesamtbedeutung summieren.
BÜRGER,
Burganwohner und Burgeinwohner. Als Burganwohner ist der Bürger einer öffentlichen oder staatlichen Gewalt unterworfen, steht unter ihrem Schutz und ihrer Rechtsprechung und wird als solcher Insasse der bürgerlichen Gesellschaft. Als Burgeinwohner ist der Bürger Glied der öffentlichen Gewalt, Mitglied des staatsbürgerlichen Verbandes und als solches Staatsbürger.
BÜRGERLICHE GESELLSCHAFT,
Gesamtheit der Burganwohner, die derselben öffentlichen oder Staatsgewalt unterworfen sind. Sie sind Privatrechtssubjekte, aber keine Staatssubjekte. Die bürgerliche Gesellschaft ist als Zustand der Besonderheit der Gegenbegriff zum Staat als Zustand der Allgemeinheit.
BÜRGERRECHT,
Ortsbürgerrecht und Staatsbürgerrecht, die Freiheiten und Pflichten des örtlichen und des gesamtstaatlichen Burgeinwohners, unerachtet seiner Rechte als Privatperson der bürgerlichen Gesellschaft, die er allerorten innerhalb des ganzen Staatsgebietes genießt.
BÜROKRATIE,
Herrschaft über Sachen. Als Bestandteil einer privatbürgerlichen oder staatsbürgerlichen Herrschaft ist Bürokratie der unfruchtbare Teil der in politische Herrschaft angelegten öffentlichen Rechte. Anders als aus dem Teil, der in Demokratie angelegt wird, entspringt aus ihm kein rechtlicher Machtzuwachs.
DEMOKRATIE,
politischer Kapitalismus; Herrschaft über allerlei (Dienst-, Kriegs-, Arbeits- oder Verwaltungs-)Volk mit dessen vertraglicher Einwilligung, die den Gegensatz (Opposition) von Demokraten und Demokratisierten hervorruft. Die in Demokratie angelegten Herrschaftsrechte sind Quelle des politischen Machtzuwachses. In der späten BRD wurde Demokratie vorwiegend gebraucht als ideologisiertes Schlagwort zur Verbergung von Fremd-, Klassen- und Pöbelherrschaft, auch als Synonym für Parlamentarismus oder Parteienstaat.
DEMOKRATIEGEWINN,
Rechtsverkehrsrendite der Eigentümer demokratischer Herrschaftspotentiale im demokratischen Weltforum.
DEMOKRATISCHES WELTFORUM,
politischer Weltkapitalmarkt, auf dem Demokratilien gehandelt und gewandelt werden.
DEMOKRATISIERUNG,
Wachstum des politischen Kapitalismus. Jede Ausdehnung der Demokratie setzt einen Verzicht des Demokraten auf privaten Machtgebrauch voraus, um Teile des Machtzuwachses als demokratisches Zusatzpotential verwenden zu können. Demokratisierungsideal ist der völlige Verzicht auf privaten Machtgebrauch und gänzliche Verwendung des Machtzuwachses für die Mehrung der Demokratie.
DESPOTIE,
hauswirtschaftlich und hausrechtlich verfaßtes Gemeinwesen ohne bürgerliche Gesellschaft. Die Despotie ist nur eine, vom Despoten verkörperte Person, sie tritt nur als Völkerrechtssubjekt in der Staatengesellschaft auf und bleibt im Inneren bloße Gemeinschaft. Die Despotie mag eine Weltmacht sein, sie bleibt innen rechtlos, unpolitisch und vorstaatlich.
DEUTSCHES VOLK,
das gemeingermanische Volk. Im alten Sinne alle Germanen mit der ihnen gemeinsamen Sprache und ethnischen Charakteristik. Im neueren Sinne die an der germanischen Umgangssprache festhaltenden Stamme im mittel- und ostfränkischen Reichsteil der Karolinger und im heidnischen Ostgermanien, aus denen das Erste Deutsche Reich hervorging. Das Schicksal der gemeingermanischen Belange bündelte sich geschichtlich bei den Deutschen im geschlossenen Siedlungsraum in Mitteleuropa.
DEUTSCHES REICH,
politisch-theologische Ordnung des Deutschen Volkes. Im Deutschen Reich ist die deutsche Anschauung von Gott mit der deutschen Auffassung vom Staat vereint. Das Deutsche Reich ist der Aufhalter des Bösen und sichert die Harmonie der deutschen mit der kosmischen Ordnung.
DISKRIMINIERUNG,
Kulturtugend. Abwertende Unterscheidung des Häßlichen vom Schönen, des Bösen vom Guten, des Falschen vom Wahren, des Schädlichen vom Nützlichen. Die Diskriminierung ist die grundlegende Fähigkeit, die menschliches Handeln auf den Gebieten der Kunst, der Religion, des Wissens, der Wirtschaft und der staatlichen wie bürgerlichen Ordnung der Gemeinwesen erst ermöglicht.
DIKTATUR,
Machtspruch gegen Widerspruch in be- oder unberechtigter Gewaltsprache. In berechtigter Gcwaltsprache ist der Machtspruch ein politisches Diktat, in unberechtigter Gewaltsprache ein bloßes Diktat. Diktator einer politischen Diktatur ist der vom Souverän für einen Zeitraum zur Lösung eines Rechtsnotstandes bestellte Machtsprecher.
DISKUSSION,
Spruch und Widerspruch über Machtansprüche ohne unmittelbare Machtsprüche in Gewaltsprache. Machtargumentation mittels Redemacht. Gegenteil von Diktatur.
DORF,
Ansiedlung im Herstellungsraum. Ursprünglich Wohnort einer Sippe.
DULDUNG,
das Ertragen von fremden Gewohnheiten, die das Recht des Dulders beeinträchtigen und nicht geduldet werden müssen. Die Beeinträchtigung ist durch Intoleranz beseitigbar.
EHE,
Entschluß zweier Personen, eine Person zu sein. Die Ehe zwischen Mann und Frau ist Verwirklichung der Moralität, Ermöglichung der Sittlichkeit und die Grundlage der Familie.
EHRE,
Abstand zwischen Rechtssubjekten, Bekundung eigener und Anerkennung fremder Freiheit. In der Erbietung und Annahme von Ehre wird die Schätzung der Pflichten und Rechte der Person zum Ausdruck gebracht. Sicherheitsabstand der moralischen Person von der natürlichen, also des Bewußtseins zur Person.
EIGENMÄCHTIGKEIT,
aus dem Verkehr gezogene Macht und Besitz, entweder als Verkehrsrendite im Rahmen der Verträglichkeit oder als Unverträglichkeit aus Gründen der Globalrechtskrise. Jede Eigenmächtigkeit kommt der Autonomie zugute.
EIGENTUM (Eigen),
Beziehung zwischen Besitzern, die ihren Besitz wechselseitig anerkennen. Sie anerkennen sich als gegenseitig sich Anerkennende. Gesamtheit oder Teile des anerkannten (rechtmäßigen) Besitzes einer Person. Eigentum berechtigt; Eigentum verpflichtet; Eigentum macht frei (Recht, Pflicht, Freiheit).
EIGENTÜMER (Eigner),
der anerkannte Anerkenner fremden Besitzes. Der Eigentümer ist der subjektivierte Inbegriff seines ganzen Eigentums. Jeder Eigentümer ist von selbiger Beschaffenheit als ein Anerkenner.
EIGENTUMSGRÖSSE,
gesellschaftliche Wichtigkeit der Beziehung zwischen Besitzern, die ihren Besitz wechselseitig anerkennen. Die Eigentumsgröße kann nicht selber gemessen, sondern nur in Besitzgrößen ausgedrückt werden. Die reine Beziehungsgröße der Anerkennung muß sich in der Naturalgröße eines konkreten Besitzes, Gutes oder Dienstes erkenntlich zeigen.
EMANZIPATION,
das rechtlich-politische Aus-der-Hand-Geben des Mündels durch den Vormund. Heute allgemein im Sinne von Auflösungen jeglicher Gemeinschaft. So ist die Emanzipation der Frau die Auflösung der Ehe, die Emanzipation der Kinder (peer-groups) die Auflösung der Familie, die Emanzipation der Untertanen (Staatsbürger) die Auflösung des Staatsverbandes. Emanzipation als Kampfbegriff ist der umfassende Angriff auf die menschliche Sittlichkeit. Abwehrbegriffe sind Remanzipation, Eidgenossenschaft und Schwurgemeinschaft: der freie Entschluß mehrerer Personen, ihr Schicksal einander in die Hand zu geben.
ETATISMUS,
Weltanschauung der Staatsklasse, die vom Staatshaushalt lebt und die Staatsaufgaben erfüllt. Gegenbegriff zu Anarchismus.
EXPORTRECHT,
ein die Grenzen des Staatsgebietes überschreitendes Recht, dessen subjektiv-öffentliches Rechtsverhältnis doppelt bestimmt werden muß: zuerst in Nationalnorm des Inlands und danach in Nationalnorm des Imporstaates mittels Legalwechsel.
FAMILIE,
einzelne Sittlichkeit, im Unterschied zu den besonderen Sittlichkeiten der bürgerlichen Gesellschaft und der allgemeinen Sittlichkeit des Staates. Die Familie als Anfang der Sittlichkeit hat die Ehe zur Grundlage, deren moralische Absicht erst im gemeinsamen Kind sittlich-natürliche Gestalt annimmt. Der der Familie entwachsene Einzelne wird wieder Kind der bürgerlichen Gesellschaft, worin er sich besondern kann, und der der bürgerlichen Gesellschaft entwachsene Staatsbürger wird wieder Landeskind von Mutter Sprache und Vater Staat, unter deren Schutz und Schirm er sich verallgemeinern kann. Kindsvermeidung, Muttersprachenverhunzung und Vaterlandsverzicht sind daher Hauptarbeiten jeder Entsittlichung.
FEIND,
Besitzer, der einem anderen Besitzer einen Besitz streitig macht. Der Feind wird zum politischen Feind jener Person, der er ein Recht bestreitet, und er wird ihr politischer Todfeind, wenn er ihre Rechtssubjektivität auflösen will.
FELD,
Handlungsgebiet in einem Handlungsraum.
FELDWEG,
Verbindung zwischen Handlungsgebieten im Handlungsraum.
FORUM,
Rechtsverkehrsplatz. Markt und Öffentlichkeit des Politischen.
FREIHANDEL,
lenkungslose Aus- und Einfuhr von Waren, Dienstleistungen, Geldern und Kapitalien. Der Freihandel wird in der Regel übertragen auf freie internationale Kommunikation, d.h. die lenkungslose Ein- und Ausfuhr von Meinungen, Ideen und Ideologien. Lenkungslos ist Außenhandel ohne Zölle und Außengespräch ohne Zensuren, seien es negative oder positive. Gegenbegriff zur Autarkie, die durch gelegentlichen und wohlgelenkten Einsatz der Freihandelspeitsche in Zucht und Tucht zu halten ist.
FREIHEIT,
jedes Recht, das eine Pflicht ist, und jede Pflicht, die ein Recht ist. Pflichtlose Rechte und rechtlose Pflichten sind Unfreiheiten.
FREIZÜGIGKEIT,
der freie Verkehr von Personen, folglich von Meinungen, Rechten und Waren, über die Grenzen hinweg. Ungesteuerte Freizügigkeit zerstört Landschaften, Kulturen und Nationen.
FREUND,
Besitzer, der einem anderen Besitzer einen Besitz anerkennt. Der Freund wird zum politischen Freund jener Person, der er ein Recht anerkennt, und er wird ihr politischer Lebensfreund, wenn er ihre Rechtssubjektivität schützt oder wiederherstellt.
FRIEDE,
unstrittiger Rechtszustand.
GASSE,
Ansiedlung am Feldweg.
GAU,
Verbund aus Gemeinden in einer Landschaft unter einem Gaufürsten. Mittlere Gebietskörperschaft zwischen Gemeinden und Stammesgebiet.
GEBIET,
Stammesgebiet.
GEBIETSHOHEIT,
tatsächlicher Besitz eines Territoriums durch einen Staat, unerachtet des Eigentums an diesem Gebiet. Vgl. Gebietssouveränität.
GEBIETSKÖRPERSCHAFT,
Personenverbandsstaat auf einem Gemeinde-, Gau-, Stammes- oder Staatsgebiet.
GEBIETSSOUVERÄNITÄT,
rechtlicher Besitz oder Eigentum an einem Territorium durch einen Staat.
GEIST,
die Naturalform Gottes, sein ausschließlicher Besitz.
GEMEINDE,
Baustein der Gemeinwesen, Ansiedlung eines Personenverbandes in einem Gemeindegebiet (Gemarkung): unterste Gebietskörperschaft, Beginn des Staates.
GEMEINSCHAFT,
jeder natürliche Lebenszusammenhang von Menschen, Familien (Häusern), Sippen (Dörfern), Gauen (Landschaften), Stämmen (Gebieten), Völkern (Ländern), Völkerfamilien (Kulturkreisen) und Völkersippen.
GEMEINWESEN,
prozessierende Einheit von Gemeischaft und Gesellschaft. Jedes lebendige Gemeinwesen pulsiert zwischen Vergesellschaftung der Gemeinschaft und Vergemeinschaftung der Gesellschaft. Die Vergesellschaftung zersetzt Gemeinschaft und die Vergemeinschaftung zerstört Gesellschaft.
GERECHTIGKEIT,
das einer Person angemessene Bündel von Rechten, Meinungen und Waren, die sie rechtschaffen erworben hat, oder die zu erwerben sie die Gelegenheit haben müßte. Rechtliche Angemessenheit im Einzelfall als Ausdruck der Entwicklungshöhe.
GESELLSCHAFT,
jede Ansammlung von Rechts-, Wirtschafts- und Gesinnungssubjekten zwecks Kontrakten (Vertrag), Transaktionen und Kommunikationen aller Art samt den vorausgehenden Rechtsverhältnissen, Bewertungen und Meinungsäußerungen. Gesellschaft ist der Inbegriff alles dessen, was eines Publikums bedarf: das Forum der Rechte und der Politik, der Markt der Waren und der Gelder, die Öffentlichkeit der Meinungen und Ideologien.
GESETZ,
Güternorm für Besitz, Handlungsnorm für Besitzer, Machtnorm, Herrschaftsnorm. Als Kampfbegriff ist Gesetz ein Angriff auf das Recht.
GESETZESHERRSCHAFT,
unpersönliche, rechtsfreie und unpolitische Herrschaft des Sollens über das Sein und der Norm über das Gut. Haupterscheinungsform der Entstaatlichung des Staates. Gesetzesherrschaft kann als Aufklärung, als Humanismus und als Terror auftreten, aber auch als Rationalismus, Exotismus und Eskapismus. Führt zur Gleichheit der Menschen.
GESETZGEBER,
der Eigentümer oder rechtmäßige Besitzer eines Rechts, das er entweder selber gebildet (Rechtsbildung) oder durch Rechtsverkehr erworben hat. Er kann den Realakt oder sein Resultat, den Besitz, einem Gesetz unterwerfen.
GEWALT,
das reine Mittel als Vermittlung zwischen Willen und Macht. Gewalt ist die Durchsetzung des Willens als Macht.
GEWALTHERRSCHAFT,
unpersönliche, rechtsfreie und unpolitische Herrschaft des Mittels zur Durchsetzung des Willens und seiner Verwirklichung in der Macht.
GEWALTENTEILUNG,
Abschottung der Teile des Staatsschiffes gegeneinander, um bei Unfähigkeit der Gesamtführung und schweren Schäden am Staatsapparat den Staatsuntergang zu vermeiden. Als Regierungsideal ist Gewaltenteilung ein Kampfbegriff staatszersetzender Kräfte.
GLEICHBERECHTIGUNG,
das gleiche Recht der Götter und Menschen, Rechte zu haben. Im Sinne gleicher gewährleisteter Rechte für jeden ist Gleichberechtigung das Armenrecht, das in hochstehenden Völkern politisch als Wahlrecht, psychologisch als Meinungsfreiheit und ökonomisch als Sozialhilfe gegeben ist.
GLEICHHEIT,
Hilfspostulat der Gewalt- und Gesetzesherrschaft.
GLOBALRECHTSKRISE,
politische Weltkrise. Globaler Rückgang der Verträglichkeit und Zunahme der Eigenmächtigkeit.
GOTT,
aller Geist, als Individuum (Unteilbarkeit) aufgefaßt und als Eigentümer seiner selbst anerkannt. Gott ist als Person anerkannt, daher von natürlich-menschlichen Personen eingesetzt, die samt ihrer Welt er als Geist geschaffen hat. Nach soziologischem Gottesbeweis ist es unbestreitbare Tatsache, daß Gott eine Meinung ist.
GRUNDRECHT,
unveräußerliches Recht auf ein Mindestgrundstück. Gemäß RVerfE vom Januar 1992 steht es im Vierten Deutschen Reich jedem Reichsdeutschen auf Reichsgebiet zu.
GRUNDRECHTE (Menschenrechte),
Ideologem des nomadischen ImperiaIismus. War Vorwand weltweiter Interventionen und Razzien und rechtfertigte als UNO-Menschenrechtspropaganda parasitäre Existenzen im Weltmaßstab. Der Abschnitt I im BRD-Grundgesetz über "Die Grundrechte" führte teils Widersinnigkeiten (,,Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit", "Recht auf Eigentum"), teils Tautologien auf ("Freiheit der Person", "Meinungsfreiheit").
HERRSCHAFT,
das Verhältnis von Befehl und Gehorsam zwischen mindestens zwei Menschen. Fallen Befehl und Gehorsam in einem Menschen zusammen, liegt Selbstbeherrschung vor.
HANDHABE,
gesetzte (normierte) Handlung innerhalb eines Systems aus Begriffen und Handlungen.
HANDLUNG,
zweckvolles (vernünftiges) Tun oder Unterlassen durch zweckdienliche (verständige) Mittel, die ihrerseits Handlungen zu Teilzielen sein können, die Mittel des Gesamtzieles sind, als verständiges Tun zur Vernunft des Zweckes. Vgl. Vernunft und Verstand.
HANDLUNGSFÄHIGKEIT,
die Möglichkeit des Besitzers, sich selbst zu verausgaben, ist Arbeits- und Tatkraft als rechtlich politische Naturalform.
HEILIGES REICH,
reichische Heilung des Imperialismus der Systeme. Das Heilige Reich ist das Heiligtum einer als Kulturkreis sichtbaren Völkergemeinschaft. Wird das Heilige Reich zerstört, verdorrt der Kulturkreis. Das Heilige Reich des europäischen Kulturkreises ist das Deutsche Reich.
HEILIGTUM,
Herstellungsraum des Gefühls der Gemeinschaft in einem Gemeinwesen. Das Heiligtum ist die Seele des Gemeinwesens; wird das Heiligtum zerstört, stirbt das Gemeinwesen.
IMPERIALISMUS,
Systemerkrankung; die Tendenz der Systeme, Reiche zu bilden; systemische Entartung der Reichsidee.
IMPERIUM SACRUM,
siehe Heiliges Reich.
INTERNATIONALES RECHT,
Rechtsverhältnisse oder Verträge von Privatpersonen gleicher oder verschiedener Staatsangehörigkeit zwischen den bürgerlichen Gesellschaften verschiedener Staaten (internationales Privatrecht) sowie das zwischenstaatliche Staatsbürgerrecht und das Völkerrecht.
INTOLERANZ,
Aufhebung der Beeinträchtigung eines Rechtes. Der rechtmäßige Inhaber beendet damit seine Duldung einer fremden Gewohnheit, von der die Beeinträchtigung seines Rechtes ausging. Die Intoleranz gegenüber jeder kleinsten Beeinträchtigung ist Unduldsamkeit; sie erschwert den menschlichen Umgang, ihre Ursache ist Mangel an Schliff der Umgangsformen.
KAPITAL,
Umkehrung der Zirkulationsmittelfunktion des Geldes. Geld wird vom Mittel des Warentausches zu seinem Zweck verkehrt.
KAPITALISMUS,
Verkehrung der Wirtschaft zur Verkehrswirtschaft (Marktwirtschaft). Unter kapitalistischer Denkweise wird nicht nur Geld, sondern jede Ware, jedes Naturgut, jede menschliche Fähigkeit und aller Grund und Boden zu Kapital. Auch nichtökonomische Sachverhalte nehmen kapitalistische Form an; so wird Wissen zur Wissenschaft und Herrschaft zur Demokratie kapitalisiert.
KLASSE,
jede Einteilung der bürgerlichen Gesellschaft in Anbieter und Nachfrager eines Produktions- oder Produktfaktors. Der Klassenkampf ist das Moment des Feilschens, das zu Boykott, Blockade und Plünderung entarten kann.
KOMMUNISMUS,
eigentlich Gemeinschaftlichkeit. Als gegengeschichtliches Vorkommnis die Anwendung der Despotie auf die kapitalistische Industrie, so daß die Volkswirtschaft als Hauswirtschaft aufgefaßt wird und die bürgerliche Gesellschaft in der Fabrik verschwindet.
KONSERVATIVISMUS,
Weltanschauung jener Klasse der bürgerlichen Gesellschaft, die Einkommen aus dem Produktionsfaktor Boden und Anrechte aus dem Rechtsbildungsfaktor Staatsgebiet bezieht.
KRIEG,
konfligierende Rechtserzwingung zweier oder mehrerer Völkerrechtssubjekte gegeneinander.
LEGALIENWANDEL,
politischer Devisenhandel, Rechtsverkehr zwischen den Eigentümern national unterschiedener Normbeträge (Nationalnorm).
LEGALWECHSEL,
Rechtsverkehrskurs für den Legalienwandel zwischen den Nationalnormen zweier Staaten.
LEITNORM,
politische Leitwährung oder Nationalnorm, die für das Weltforum einer bestimmten Art von Recht maßgeblich ist.
LIBERALISMUS,
Weltanschauung jener Klasse der bürgerlichen Gesellschaft, die Einkommen aus dem Produktionsfaktor Kapital und Anrechte aus dem Rechtsbildungsfaktor Staatsmacht bezieht.
MACHT,
möglicher Besitz, Ergreif- und Besetzbarkeit von Menschen, Sachen und Gebieten. Die Macht ist der Wille und die Gewalt ihrer freien Durchgesetztheit.
MENSCHENRECHT,
das Recht jedes Menschen, Rechtssubjekt zu sein und Rechte zu bilden, zu haben oder zu erwerben. Es gibt folglich nur ein Menschenrecht für jeden Menschen und für jede Menschengemeinschaft.
MENSCHENRECHTE,
siehe Grundrechte.
MACHTZUWACHS,
politischer Mehrwert aus dem politischen Kapitalismus. Zuwachs an Rechten aus der Demokratie.
MODERNE,
gegengeschichtliche Epoche, die das 20. Jahrhundert bestimmte und die Herrschaft des Nomadismus in allen Lebensbereichen bedeutete und mit ihrer Zerstörung endet. Die Moderne greift alle geschichtliche, aus dem Ackerbau entspringende Kultur an, sie zerstört das Bauerntum und die aus ihm hervorgehende, bodenständig-pflegende Lebensweise und Industrie.
MONARCHIE,
Alleinbesitz der Souveränität, die der Souverän durch Einzel- oder Geschlechterkür dem Einzelherrscher zur Nutzung übertragen hat.
MORALITÄT,
verinnerlichtes Recht. In der Moralität, anders als in der Sittlichkeit, ist das Recht ein Sollen des Gewissens, aber noch kein Wollen des ganzen Menschen.
NATION,
ein Volk als Person und Souverän. Volksperson, die in einem Monarchen oder einem Staat repräsentiert sein kann. Verwirklichung des Ideals Ein-Volk-ein-Staat. Auch als reelle Nation Gegenbegriff zur bloßen Staatsnation als formeller Nation.
NATIONALNORM,
politische Währung, rechtliche Semantik und Nationalmoral. Sie ist das für den innerstaatlichen Rechtsverkehr vorgeschriebene Vollstreckungsmittel, Maß allen Eigentums und Besitznorm. Sie kann in Legalien (Gesetzen) oder in Regalien (Verordnungen) niedergelegt sein.
NATIONALSTAAT,
der Staat als Volksperson und reelles Völkerrechtssubjekt. Gegenbegriff zu Staatsnation.
NEGATIONSLOGIK,
gemeinsame metaphysische Grundlage aller bäuerlichen Weltanschauungen sowie der deutschen Reichstheologie. Das Jenseits von Raum und Zeit wird als chaotische Massenhaftigkeit von Nichtsen gefaßt, aus denen der göttliche Geist die Welt erschafft, indem er den göttlichen Gedanken von der Nichtigkeit des Nichts und damit des Bösen denkt. Der Geist nichtet die Nichtse, und durch diese Negation der Negationen erschafft er die Welt als Inbegriff des Positiven.
NIHILISMUS,
gemeinsame metaphysische Grundlage aller nomadischen Weltanschauungen. Gott und die Welt werden als Ansammlung von Nichtsen und Nichtigkeiten betrachtet, die nicht negiert und also nicht positiviert werden dürfen. Jeder Nihilismus bedient sich einer negativen Dialektik, die die Negation vor der Negation der Negation schützt.
NOMADISMUS,
gegengeschichtliche Unterströmung, die alle geschichtlichen Kulturen, die auf dem Ackerbau beruhen, bedroht. Nutzt das Bauerntum die Erde als Mittel seiner Arbeit, so macht der Nomadismus die Erde zur Ressource für die Gegenstände seiner Spekulation, seien es Viehherden, Völker, Kapitalien oder Ideologien. Bewegung und Beschleunigung von allem und jedem, Ruhelosigkeit und Zersetzung aller festen Werte sind Zeichen des nomadischen Befalls einer Kultur
ÖFFENTLICHKEIT,
offene Gesellschaft der Gesinnungssubjekte oder Bewußtseine, Markt der Meinungen, Ideen, Ideale und Ideologien. Kommunikationsplatz.
OPPOSITION,
Gegensatz oder Gegenstandpunkt, der aus einer lagebedingten Gegnerschaft vorzugsweise im bürgerlichen Verteilungskampf entspringt; gesellschaftlicher Gegner in einer Gegend des Kampfes der Klassen.
ORDNUNG,
die Gestaltung für sich bestehender Dinge zu einem Ganzen. Die Gestalt, der geistige Gehalt der Ordnung, folgt aus dem An-und-für-sich-Sein der Dinge, die sich selbst organisieren und selbst verorten. In einer Ordnung herrscht Ortung: Jedes Ding ist ein selbiges und jedes hat seinen Platz. Ordnungen sind raumhaft-konkret, und Rechtsordnungen bestehen aus eingeräumten Rechten. Gegenbegriff zu System.
OPFER,
Anfang der Geschichte und ihres Subjekts.
PARLAMENT,
Versammlung zur Diskussion von Machtansprüchen ohne Machtsprüche, aber mit Beschlüssen. Parlament kann sein: 1. die Standesvertretung der bürgerlichen Gesellschaft; 2. die Repräsentantenversammlung der Nation als des Souveräns, also Souveränitätsrepräsentanz, die leicht zur Repräsentantensouveränität entartet und für Parlamentarismus anfällig ist; 3. politische Bank zur Sammlung von öffentlichen Rechten und ihrer Verwandlung in Herrschaftsrechte, die zur Verleihung stehen, und zwar in staatspolitischen wie in privatpolitischen Banken.
PARLAMENTARISMUS,
Entartung des Parlaments als Repräsentant der bürgerlichen Gesellschaft zum Durchdringer und Beherrscher des Staates. Durch parlamentarische Regierungsbildung wird der Mehrheitsführer im Parlament, also ein Parteichef, zum Regierungschef. Wird das Parlament als Repräsentant des Volkssouveräns - also national - aufgefaßt, so ist diese Souveränitätsrepräsentanz im Parlamentarismus zur Repräsentantensouveränität verkehrt.
PARTEI,
politischer Verband einer Klasse oder Kassenkoalition der bürgerlichen Gesellschaft zur Verfolgung gesellschaftspolitischer Belange.
PARTEIENSTAAT,
Entartung des Parlamentarismus; nicht mehr nur die bürgerliche Gesellschaft in Gestalt ihrer parlamentarischen Repräsentanten hat den Staat erobert, sondern die Parteien haben sich von ihrer Massenbasis in der bürgerlichen Gesellschaft emanzipiert und als politische Klasse etabliert. Die politische Klasse, die sowohl außerhalb der Staatsklasse wie außerhalb aller Klassen der bürgerlichen Gesellschaft steht, hat beide erobert: sie ist der Parteienstaat.
PAZIFISMUS,
Störung des Wechsels von Frieden und Krieg. Kehrseite des Bellizismus.
PERSON,
jeder Besitzer, der Eigentümer ist. Rechtssubjekt. Der Begriff des Politischen als Subjekt.
PFLICHT,
Gegenbegriff zu Recht, mit dem zusammen die Pflicht die Freiheit ausmacht. Als Recht ist die Freiheit ein anerkannter Besitz, als Pflicht ist sie eine zuerkannte Aufgabe. Rechtswahrnehmung ist Pflichterfüllung.
PÖBELHERRSCHAFT (Ochlokratie),
Herrschaft der politischen Klasse, der Minderwertigen. Der Pöbel setzt sich aus dem Strukturschutt der bürgerlichen Gesellschaft, den entarteten Elementen der Staats- und Anarchistenklasse und aus Ausländern zusammen. Wird in der Regel von Fremdmächten gestützt oder gar von Besatzungstruppen geschützt.
POLITIK,
alle Rechtsverhältnisse, alle persönlichen Verhältnisse. Politik ist der Polizei übergeordnet. Als substantieller Begriff ist Politik das Recht, als subjektier Begriff ist sie die Person.
POLITIKER,
Besitzer der Staatsmacht. Er bewährt sich, falls er den eigenen Erfolg und den politischen Eintluß des Souveräns als Anrecht sichert.
POLIZEI,
der Politik im Vollsinne der Souveränität (Souverän) untergeordnete Innenpolitik und Staatsverwaltung. Polizei im engeren, geläufigen Sinne ist der Teil der Staatsverwaltung, der das innenpolitische Gewaltmonopol des Staates ausübt.
PRIVATPERSON,
Rechtssubjekt innnerhalb einer bürgerlichen Gesellschaft, die nicht jene des eigenen Staates sein muß, dessen Staatsbürger die Privatperson ist.
PRIVILEG,
Vorrecht, jedes Recht, das zu allen anderen Rechten in einem totalen Rechtsverhältnis steht und seine Eigentumsgröße in Besitzgrößen aller anderen Rechte eines Forums ausdrückt. Unter allgemeinem Rechtsverhältnis ist allein das öffentliche Recht des Staates ein Vorrecht, das in totalem Rechtsverhältnis zu allen Privatrechten steht.
PUELIA PUBLICA,
Verkörperung der res publica (Republik).
RECHT,
jeder Besitz, der Eigentum ist. Gegenbegriff zu Pflicht, mit der zusammen das Recht die Freiheit ausmacht. Der Begriff des Politischen als Substanz.
RECHT-AN-SICH,
abstraktes Recht.
RECHT-AN-UND-FÜR-SICH,
Sittlichkeit; vergemeinschaftetes Recht der Familie, der bürgerlichen Gesellschaft und des Staates. Tun-Wollen des Rechten.
RECHT-FÜR-SICH,
Moralität oder Rechtschaffenheit; verinnerlichtes Recht als Tun-Sollen des Rechten.
RECHTSBILDUNG,
politische Warenproduktion. Einheit von besitzbildendem Realakt und eigentumsbildendem Formalakt. Der Eigentümer des gebildeten Rechts ist dessen Gesetzgeber.
RECHTSBILDUNGSFAKTOREN,
die sog. Staatselemente Staatsgebiet, Staatsmacht und Staatsvolk. Werden zu Anrechtsquellen für die Klassen der bürgerlichen Gesellschaft.
RECHTSSUBJEKTE,
Menschen oder Menschengemeinschaften, die sich wechselseitig anerkennen. Durch Anerkennung schaffen sie das Menschenrecht und werden selber Person.
RECHTSVERHÄLTNIS,
Ausdruck der Eigentumsgröße des Rechts einer Person in der Besitzgröße des Rechts einer anderen Person. Ein Rechtsverhältnis wird allgemeines Rechtsverhältnis, wenn eine Gesellschaft von Personen ihre Eigentumsgrößen einheitlich und gemeinschaftlich in Besitzgrößen eines Besitzers zum Ausdruck bringt, der dadurch allgemeiner Besitzer oder allgemeiner Machthaber wird. Anfang der staatlichen Gemeinschaft.
REICH,
jede theologisch begründete politische Ordnung, die auf eigengeordneten politischen Existenzen beruht. Gegenbegriff zu Imperialismus.
REGIERUNG,
Staatsvogtei. Geschäftsführung eines Staates im Auftrag seines Eigentümers, des Souveräns. Die Regierung ist der zeitweise Besitzer des Staates. Sie exekutiert die staatseigenen Normen, die sie nur bei extremer Gewaltenteilung nicht selber setzen darf. Aber auch dann werden der Regierung durch Gesetz Verordnungs- und Anweisungsrechte eingeräumt, die bloß nominell niedrigeren Ranges sind als Gesetze, praktisch aber ebenso wirksam.
REGIERUNGSFORMEN,
Ausübung oder Einsetzung und Absetzung der Regierung durch den Höchsten (Monarchie), durch die Besten (Adel, Aristokratie) oder durch die Vielen (Demokratie). Allen großen Staatsdenkern galt die Demokratie als die schädlichste Regierungsform oder als Pöbelherrschaft.
REPUBLIK,
Freistaat; Staatsform, worin der Staat ein öffentliches Gut ist, das periodisch zum Neuerwerb bereitsteht (vgl. puella publica). Gegenbegriff ist die Dynastie: der Staat als durch Fideikommiß geschütztes Familiengut.
REVOLUTION,
Umkehrung eines wesentlichen Verhältnisses im Gemeinwesen, so daß ein neues, höherrangiges Verhältnis wesensbestimmend wird. Gegenbegriff zu Umwälzung und zu Umsturz.
SCHICHT,
Oben-unten-Ausrichtung von Gemeinschaften ebenso von Klassen der bürgerlichen Gesellschaft. Durch Verwerfung und Sturz der Schichten verwandelt sich die Oben-unten- in eine Links-rechts-Ausrichtung.
SITTLICHKEIT,
das Recht-an-und-für-sich einer Gemeinschaft, in der der Einzelne sein Recht-für-sich wie sein Recht-an-sich als seinen eigenen Willen vorfindet. Lebendige Einheit von Recht, Sollen und Wollen des Einzelnen in seinem Gemeinwesen. Urbilder der Sittlichkeit sind Familiensinn, bürgerlicher Korporationsgeist und staatsbürgerlicher Opfersinn. Aufhebung der Ichsucht.
SOUVERÄN,
die Gemeinschaft mit dem höchsten, im Diesseits unbelangbaren Rechtstitel: das Volk.
SOUVERÄNITÄT,
kommt Entscheidungen zu, für die eine Person nur vor Gott, aber vor keiner diesseitigen Instanz, verantwortlich ist; kommt allen Entscheidungen des Souveräns zu.
SOZIALISMUS,
Weltanschauung jener Klasse der bürgerlichen Gesellschaft, die Einkommen aus ihrer Arbeitskraft und Anrechte aus ihrer Handlungsfähigkeit bezieht.
STAAT,
durch allgemeines Rechtsverhältnis begründete allgemeine Person, die ihrer Naturalform nach eine Verfassung, ein gesatzter Verein allgemeiner Besitzer ist. Zur Staatstauglichkeit gehört, daß die Verfassung den Volksgeist klar und deutlich erfaßt und die Naturalform des Staates als einen Verein starker Männer eindeutig satzt. Auch im Sinne 1. des staatsbürgerlichen Verbandes (Staatsverbandes) insgesamt, 2. des Vorstandes des Staatsverbandes gegenüber seinen einfachen Mitgliedern, den Staatsbürgern, und 3. des Schirmherrn und Gegenbegriffs zur bürgerlichen Gesellschaft gebraucht.
STAATENGESELLSCHAFT,
Forum und Öffentlichkeit der Völkerrechtssubjekte. Sphäre der souveränen Rechtserzwingung und Friedensstiftung.
STAATSBÜRGER,
Mitglied des Staatsverbandes als der staatlichen Gemeinschaft eines Volkes. Der Gegenbegriff zum Staatsbürger ist der Besitzbürger.
STAATSGEBIET,
sog. Staatselement. Rechtsbildungsfaktor als Anrechtsquelle für Gebietsbesitzer. Vgl. Staatsmacht und Staatsvolk.
STAATSKLASSE,
verbandssoziologische Betrachtungsweise der Beamtenschaft, des allgemeinen Standes, und der sonstigen Staatsangestellten.
STAATSMACHT,
sog. Staatselement. Rechtsbildungsfaktor als Anrechtsquelle für Demokraten. Vgl. Staatsgebiet und Staatsvolk.
STAATSNATION,
formelle Nation, deren Staatsvolk erst durch die Staatsangehörigkeiten der Einzelnen gebildet wird.
STAATSVOGTEI,
Regierung.
STAATSVOLK,
sog. Staatselement. Rechtsbildungssfaktor als Anrechtsquelle für Handlungsfähige. Vgl. Staatsgebiet und Staatsmacht.
STADT,
Marktansiedlung, Bewohnung eines Forums. Städter sind immer auch Anwohner eines Platzes der Öffentlichkeit, eines Ortes der Kommunikation.
STAMMESGEBIET,
Verbund von Gauen, Dachverband mehrerer Landschaften. Mittlere Gebietskörperschaft zwischen Gau und Staatsgebiet. Der Stamm als Personenverband kann auch als Heeresgruppe der Gebietsstreitkräfte des Staates gestaltet sein.
STAND,
andauernder oder vorübergehender Zustand der Einzelnheit, der Besonderheit und der Allgemeinheit eines jeden Bürgers. Er ist als Staatsbürger im Einzelstand, als Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft (Besitzbürger) im Besonderen Stand und als Mitglied des Staatshaushaltes im Allgemeinen Stand. Die bürgerliche Gesellschaft allein ist immer vertretungsloser Privatstand.
SYSTEM,
die Entfaltung eines Begriffes zu dem in ihm angelegten Ganzen. Jeder Begriff und jede Handlung im System ist eine Ausführung zum systembegründenden Begriff und nichts von ihm Wesensverschiedenes. Anders als die Ordnung, die durch Wesensvielfalt sich auszeichnet, kennt das System nur ein einheitliches Wesen aller seiner Begriffe und Handhaben. Systeme grenzen Gegensysteme und Systemgegner in ihre Umwelt aus, weil sie keine innere Opposition kennen.
TERROR,
Gesetzesherrschaft.
TOLERANZ,
Duldung einer Rechtsbeeinträchtigung.
UMSTURZ,
Staatszerstörung; die hochstehenden Bestandteile der Ordnung werden niedergerissen, so daß der Zustand nach dem Umsturz ein schlechterer ist als vor ihm.
UMWÄLZUNG,
Staatszerstörung; das Unterste wird zuoberst und das Oberste zuunterst gewälzt; der Zustand nach der Umwälzung verbessert sich nur in dem seltenen Falle, daß eine nichtregierende Elite nach oben kommt, die der bislang regierenden substantiell überlegen ist.
VERFASSUNG,
Zustand von Besitztümern, Besitzern, Gemeinschaften oder Vereinen, der gesetzt oder geworden sein kann (Realverfassung), oder als Soll-Gesetz aufgestellt wird (Idealverfassung). Beide Verfassungsarten können entweder als Gesetzestext oder als Präzedenzfall gegeben sein. Das Recht der Verfassungsgebung hat der Eigentümer jenes Besitzes, der in Verfassung zu bringen ist. In Staaten hat der jeweilige Souverän, in Nationen das Volk das Recht der Verfassungsgebung. Staatsverfassungen sind staatliche Obergesetze.
VERNUNFT,
zweckvolles Handeln, Zielrationalität. Menschen und Gemeinschaften, die sich als selbstidentisch auffassen, handeln nicht vernünftig im Sinne eines außer ihnen liegenden Zieles, sondern irrational, weil selbstbezogen. Sie sind jede ihre eigene Vernunft.
VERSTAND,
zweckdienliches Handeln, Mittelrationalität .
VERTRAG,
Rechtsverkehr zwischen zwei Rechtssubjekten, der die Besitzverhältnisse zwischen den Kontrahenten verkehrt und die Eigentumsverhältnisse auf Gleichheit festlegt. Bedingungen jedes Vertrages sind die Verschiedenheit der in Verkehr gebrachten Besitztümer und die Gleichheit der Eigentumsgrößen.
VERTRÄGLICHKEIT,
politische Marktwirtschaft. Forumspolitik. Die Politik der Einschränkung von Eigenmächtigkeit und der Förderung des nationalen und internationalen Rechtsverkehrs.
VERTRAGSERTRAG,
Rechtsverkehrsrendite.
VOLK,
prozessierende Einheit von Abstammung, Sprache und Schicksal. Höchste Form diesseitiger Gemeinschaft unter den Menschen. Naturalform der reellen Nation. Gegenbegriff zur Staatsnation, der formellen Nation.
VÖLKERRECHT
Beziehung der Anerkennung zwischen Staaten.
VÖLKERRECHTSSUBJEKT,
Person der selbstherrlichen (souveränen) Rechtsverhältnisse, insbesondere der außenpolitischen Verträge; das Völkerrechtssubjekt ist reell, wenn die Person eine Nation ist, andernfalls nur formell.
WAHLRECHT (allgemeines und gleiches),
politisches Armenrecht demokratisierter Völker und entvolkter Massen.
WANDEL,
politischer Handel. Rechtsberufsverkehr.
WELTDEMOKRATIE,
politisches Weltkapital auf dem demokratischen Weltforum.
WELTFORUM,
politischer Weltmarkt einer Art von Recht.
WELTNORM,
vorherrschende Nationalnorm, die für alle anderen Nationalnormen politische Leitwährung ist. Auf dem Weltforum der Nationalnormen drückt die Weltnorm maßgeblich alle Eigentumsgrößen aus.
WELTPOLITIK,
Subsystem der Weltgesellschaft. Krisen der Weltgesellschaft drücken sich in der Weltpolitik (Globalrechtskrise) als Schrumpfung der Verträglichkeit, Wachstum der Eigenmächtigkeit, als Schub in den Besitzzyklen und als Entdemokratisierung der Rechtsbildungen aus.
WELTRECHT,
ein auf beliebigem Staatsgebiet gebildetes Recht, dessen Eigentumsgröße nicht in der Nationalnorm, sondern immer in der Leitnorm seiner Rechtsart ausgedrückt wird.
WILLE,
Erscheinungsform des Geistes, worin er an ein Dasein gebunden ist und als Freiheit auftritt: gebunden an einzelne Menschen oder besondere Menschengemeinschaften, und in dieser Gebundenheit als deren ureigenste Freiheit. Im Willen ist der Geist an ein einzelnes oder gemeinschaftliches Dasein dergestalt gebunden, daß er ihm Freiheit als Recht wie als Pflicht gibt. Dadurch erscheint der Wille immer als freier Wille. Der Wille ist die Gewalt und die Macht seiner freien Setzung.
WISSENSCHAFT,
Demokratisierung des Wissens.
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