ENTWURF EINES
HUNDERT-TAGE-PROGRAMMS DER
NATIONALEN NOTSTANDSREGIERUNG IN DEUTSCHLAND
Die Machtergreifung des nationalen Lagers
in Deutschland wird zu einer Regierung des nationalen Notstands führen,
die in kürzester Zeit das deutsche Volk von den gröbsten Übeln
zu befreien hat. Die Veröffentlichung des Regierungsprogramms dieser
Notstandsregierung ist als Wortergreifung des nationalen Schattenkabinetts
einer der Schritte zur Machtergreifung des nationalen Lagers. Die Notstandsregierung
wird in den ersten 100 Tagen kraftvolle Maßnahmen ergreifen und folgende
öffentlichen Dienste dem deutschen Volke erweisen:
Diese zehn Ziele wird die nationale Notstandsregierung
mit Notverordnungen erreichen und
A) DIE ARBEITSLOSIGKEIT
BESEITIGEN DURCH ...
1. Beendigung der Ausländerbeschäftigung.
2. Ausschluß ausländischer Arbeitnehmer
aus der Arbeitslosenversicherung.
3. Pflicht zur Meldung aller von Ausländern
besetzten Arbeitsplätze beim Arbeitsamt als freie Arbeitsplätze,
die an volksdeutsche Bewerber vergeben werden müssen, die das Arbeitsamt
als geeignet bezeichnet.
4. Einstellungsverbot für ausländische
und volksfremde Arbeitskräfte am deutschen Arbeitsmarkt, und zwar
auch für jene Arbeitsplätze, die ausländisches Eigentum
sind.
5. Beschäftigungsverbot für ausländische
und volksfremde Arbeitskräfte am deutschen Arbeitsmarkt ein Jahr nach
Erlaß des Einstellungsverbotes.
6. Verbot von ausländischen Werkvertragsarbeiten
in Deutschland.
7. Anstellungsrecht im staatlichen Arbeitsdienst
für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger und für Dauerarbeitslose,
die über sechs Monate stellungslos sind.
8. Entzug der Betriebsführungserlaubnis
von Untemehmern, die Schwarz- oder Fremdarbeiter beschäftigt haben;
im Wiederholungsfalle außerdem Konfiskation des fehlbesetzten Arbeitsplatzes
und im zweiten Wiederholungsfalle Konfiskation des Betriebes durch den
staatlichen Arbeitsdienst.
B) WOHNUNGSNOT
UND OBDACHLOSIG KEIT BEENDEN DURCH ...
9. Kündigung aller von Ausländern
belegten Sozialwohnungen.
10 Ausweisung aller arbeitslos gewordenen
Ausländer.
11. Ausweisung aller zum Straf- oder Sozialfall
gewordenen Ausländer.
12. Sanktionsbewehrte Verpflichtung aller
Vermieter, familientaugliche Großwohnungen an kinderreiche deutsche
Familien zu vermieten.
13. Sanktionsbewehrte Verpflichtung aller
Vermieter und Verkäufer, 60 v.H. ihrer angebotenen Wohnungen in familienfreundlicher
Größe, Lage, Ausstattung und Preislage anzubieten.
14. Ermächtigung der Wohnungsämter
zur zwangsweisen Vermietung, Entmietung oder Einquartierung in Fällen,
in denen deutsche Familien nicht kinderfreundlich untergebracht werden
können oder alleinstehende oder ältere Deutsche keine menschenwürdige
Wohnung am freien Wohnungsmarkt finden und dieser Lage Leerstände
und Fehlvermietungen gegenüberstehen.
15. Rückbau und Renaturierung der
Massensiedlungen zu ökologischen Wohngewerbegebieten.
16. Neubau von Dörfern in renaturierter
Industrie- und Verkehrsbrache.
17. Freiräumung aller Asylantenunterkünfte
und Ausweisung der Asylbewerber.
18. Hohe Geld- und Arbeitsstrafen für
unerlaubten Aufenthalt in Deutschland.
19. Einweisung deutscher Obdachloser und
Asozialer in geräumte Asylantenunterkünfte.
20. Zwangsentzug für obdachlose Alkoholiker.
21. Recht auf Anstellung im staatlichen
Arbeitsdienst für untergebrachte ehemalige Obdachlose, zwangsentzogene
Alkoholiker; Sicherstellung eines Grundeinkommens durch Arbeit.
C) DAS VERKEHRSCHAOS
AUFHEBEN DURCH ...
22. Verbot des Straßentransits
für ausländische PKWs und LKWs; Vorschrift von nächtlichen
Auto-Zügen für die Durchreise.
23. Gebot des Wasserweges für Einfuhr,
Ausfuhr und Durchfuhr von Massengütern.
24. Pflicht in Deutschland lebender Ausländer,
grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
25. Erlaubnis für Ausländer aus
unmittelbar an den deutschen Raum grenzenden Ländern, in der Ferienzeit
Deutschland bei mindestens drei Übernachtungen auf Straßen zu
durchqueren.
26. Vereinbarung wechselseitiger Zonen
freier Ein- und Ausfahrt für die Grenzgebiete.
27. Beschränkung auf ein Auto je Familie
und Erlaubnis eines Zweitwagens erst ab dem siebenten Familienmitglied.
28. Ermächtigung örtlicher Behörden,
für kritische Zeiten und Strecken Fahrgemeinschaften vorzuschreiben
oder Fahrverbote zu erlassen.
29. Fahrerlaubnis für Jugendliche
erst nach Beendigung der Berufsausbildung.
30. Hubraum- und PS-Begrenzung für
Fahrer unter 25 Jahren.
31. Fahrvorrecht des Berufsverkehrs in
Ballungsgebieten mit entsprechendem Richtungsfahrverbot für den sonstigen
Straßenverkehr in den Stoßzeiten.
32. LKW-Fahrverbot in den Stoßzeiten
des Berufsverkehrs.
33. Einschränkung des Massentourismus.
34. Wiedererschließung der Fläche
durch Eisenbahnen und durch eisenbahnfähige Straßenbahnen.
35. Erlaß eines Generalverkehrsplanes
mit dem Ziel der Verkehrsvermeidung.
D) DEN
RAUSCHGIFFKRIEG GEWINNEN DURCH ...
36. Lückenlose Bestrafung
aller Rauschgiftsüchtigen und süchtigen Kleinhändler durch
Freiheitsentzug mit Zwangsarbeit (vgl. Art. 12, Abs. 3 GG) und Zwangsentzug
ohne Ersatzdrogen wie Medien, Methadon, Alkohol oder Nikotin.
37. Schärfste Bestrafung aller Großhändler
und Konfiskation ihres Vermögens; Durchgriffshaftung auf alle, die
mit ihnen Geschäfte beliebiger Art gemacht haben; Vermögenskonfiskation
bei unwiderlegtem Verdacht auf Mitwisserschaft.
38. Erklärung des Kriegszustandes
und des Rauschgiftes zur Kriegswaffe, falls die strafrechtlichen Maßnahmen
nicht ausreichen; jeder Rauschgiftbesitzer wird dann mit militärischen
Mitteln bekämpft, falls er die Bedingungen für den Kombattantenstatus
erfüllt; andernfalls wird er standrechtlich erschossen.
E) DAS ORGANISIERTE
VERBRECHEN ZERSCHLAGEN DURCH ...
39.Beweispflicht für die
rechtmäßige Herkunft des in Deutschland angelegten ausländischen
Kapital- und Sachvermögens besonders jener Länder, die für
organisiertes Verbrechen einschlägig sind.
40. Überprüfung der Belege für
den rechtmäßigen Erwerb des in Deutschland angelegten ausländischen
Kapital- und Sachvermögens; Sicherstellung desselben bei uneinbringlichen
Beweisen und Strafermittlungen wegen des Verdachts auf Geldwäsche.
41. Umkehrung der Beweispflicht bei Strafverfahren
wegen organisierten Verbrechens.
42. Visumspflicht und Sperrfristen für
Ausländer aus Ländern oder Gebieten, die für organisiertes
Verbrechen einschlägig sind.
43. Verbot von Ausländerorganisationen
in Deutschland, insbesondere solcher von protostaatlicher Gestalt.
F) RECHT UND
STAAT UND SOUVERÄNITÄT WIEDERHERSTELLEN DURCH ...
44. Brechung der Gesetzesherrschaft
durch Wiedereinsetzung der Deutschen in ihr Recht.
45. Verbot der Ideologie der Menschlichkeit,
damit der kurze Weg von der Humanität zur Bestialität unterbrochen
wird.
46. Gebot der Persönlichkeit.
47. Verbot des Pazifismus und Bellizismus
als den beiden Grundformen totalitärer Ideologie und Rechtszerstörung.
48. Wiederherstellung von Krieg und Frieden
als völkerrechtlicher Begriffe wie als außenpolitischer Realitäten.
49. Kündigung des Atomwaffensperrvertrages.
50. Kündigung des 2+4-Vertrages.
51. Kündigung der Nato-Mitgliedschaft.
52. Auflösung der EU.
53. Aussetzung der UNO-Mitgliedschaft bis
zur Streichung der Feindstaatenklausel und Aufnahme Deutschlands als ständiges
Mitglied in den Weltsicherheitsrat.
54. Wiedereinsetzung des Deutschen Reiches.
G) NATUR UND
UMWELT DES DEUTSCHEN VOLKES RETTEN DURCH ...
55. Biotopschutz des deutschen
Volkes in seiner Eigennatur und in seiner Umweltnatur, der heimatlichen
Landschaft, Pflanzen- und Tierwelt.
56. Entwüstung der kapitalistischen
Wirtschaftsweise durch Unterbindung des spekulativ-gegenständlichen
Kapitalgebrauchs und Sicherstellung ausreichender Geldmittel für deutsche
Hersteller und werteschaffende Unternehmen.
57. Rücksiedelung der Ballungsräume
zu erträglicher Siedlungsdichte.
58. Erübrigung von Zirkulations- und
Transportkosten durch Autarkisierung der Herstellungsvorgänge.
59. Förderung der Bodenständigkeit
der Bevölkerung.
60. Verursacherbeseitigungsprinzip; Müllautarkie
möglichst aller Gebietskörperschaften.
61. Rücknahme- und Abholpflicht der
Hersteller für abgenutzte Gebrauchsgüter.
62. Wiederverwendungspflicht für ausgebrauchte
Güter; Ermächtigung der Gemeinden, Verpackungsverbote auszusprechen
und den Loseverkauf von Verbrauchsgütern anzuordnen.
63. Gestattung autark-autonomer und subsistenzwirtschaftlicher
Siedlungsformen ohne gemeindliche Anschlußpflichten.
64. Allgemeines Gebot, lineare Produktionsweisen
durch Kreislaufwirtschaften zu ersetzen und einen gesunden Bauernstand,
einen breiten gewerblichen Mittelstand, eine unabhängige wohlgegliederte
Volkswirtschaft wiederherzustellen.
H) MITTELDEUTSCHLAND
PLANMÄßIG WIEDERAUFBAUEN DURCH ...
65. Aufstellung eines volkswirtschaftlichen
Planes für Mitteldeutschland, der die erwünschte Struktur mit
Industriestandorten, Verkehrsverbindungen, sonstiger Infrastrukturen und
die günstigste Bevölkerungszusammensetzung absteckt.
66. Investitionsverbot für die öffentlichen
Haushalte
in Westdeutschland während des Wiederaufbaus in Mitteldeutschland.
67. Verwendung des gesperrten Investitionsvolumes
der westdeutschen öffentlichen Haushalte für die Infrastruktur
Mitteldeutschlands.
68. Investitionsstrafsteuer auf private
Investitionen in Westdeutschland während des Wiederaufbaus in Mitteldeutschland.
69. Verteilung der Investionsstrafsteuer
als Investitionsprämien auf private Investitionen in Mitteldeutschland
nach Maßgabe des Aufbaunutzens.
70. Verlegung aller staatlichen Dienststellen
nach Mitteldeutschland, die früher dort waren, sowie jener Dienststellen,
die künftig Ostdeutschland zukommen; Großeinsatz des Arbeitsdienstes
in Mitteldeutschland.
I) DAS SOZIAL-
UND GESUNDHEITSWESEN VON GRUND AUF ERNEUERN DURCH ...
71. Aufgabe der Versicherungsillusion
bei Kranken- und Rentenkassen.
72. Einführung einer staatlichen Mindestrente
(Sozialhilfe) für nachweislich vermögenslose Deutsche im Rentenalter.
73. Privatisierung der echten Rentenversicherung
(Kapitalansparungsprinzip).
74. Rettung des Sozialstaates durch das
Verbot der Zahlung von Sozialhilfe an Arbeitsfähige.
75. Sicherstellung des Rechts auf ein Grundeinkommen
durch Arbeit mittels Anstellung im staatlichen Arbeitsdienst für arbeitsfähige
Erwerbslose, die länger als sechs Monate stellungslos sind; die berufliche
Ausbildung ist zu berücksichtigen.
76. Auflösung des Kassenarztwesens.
77. Privatisierung des Gesundheitswesens;
Preisfreigabe, Preisauszeichnungs- und Gewährleistungspflicht für
alle Dienstleister des Gesundheitswesens; strenge staatliche Qualitätsaufsicht.
78. Gewährleistung der medizinischen
Grundversorgung der Bevölkerung durch den staatlichen Gesundheitsdienst;
diese Grundversorgung wird von den Gesundheitsämtern unter Verwendung
der Mediziner- und Pharmazeutenkompagnien das staatlichen Arbeitsdienstes
erbracht.
J) DIE DEUTSCHE
KULTURKATASTROPHE AUFHALTEN DURCH ...
79. Verbot schmutziger, schundhafter,
gewalttätiger, pornographischer und sittlich tiefstehender Darstellungen.
80. Einstellung des kommerziellen Rundfunks.
81. Beschränkung des Fernsehens auf
zwei nationale Programme (für deutsche Volkskultur und deutsche Hochkultur
samt Wissenschaftspflege) und auf je ein Regionalprogramm für alle
deutschen Stammeskulturen; das gleiche gilt für den Hörfunk.
82. Raumschaffung für Familienleben,
Überlieferungen und Brauchtumspflege als Grundlagen der deutschen
Volkskultur.
83. Säuberung der deutschen Sprache
und der öffentlichen Schrift von Amerikanismen und anderen Verfremdungen.
84. Streichung aller Mittel für ausländische
und sog. Multikultur.
85. Ausschließliche Förderung
deutscher Kultur und volksdeutscher Kulturschöpfer.
86. Auflösung kulturschädlicher
Massenanstalten wie Gesamtschulen und Gesamthochschulen.
87. Wiederherstellung des kulturförderlichen
dreigliedrigen Schulwesens.
88. Entlastung der deutschen Volksschule
von Hilfs- und Fremdschülem, um sie der deutschen Kultur zurückzugeben.
89. Erneuerung der deutschen Wissenschaft
von der Universität her.
90. Wiederherstellung des Humboldtschen
Ideals der Einheit von Forschung und Lehre an der deutschen Universität.
91. Beschränkung der Universität
auf wissenschaftliche Forschung und gleichzeitige Heranbildung des wissenschaftlichen
Nachwuchses.
92. Beschränkung des Universitätsbesuches
auf die geistig Begabtesten eines Jahrganges, deren Anteil die Fünf-Prozent-Grenze
nicht überschreiten soll.
93. Ausbildung der hergebrachten Akademiker
wie Juristen, Ärzte oder Lehrer auf Berufsakademien oder Fachhochschulen
im dualen System.
94. Beschleunigung der deutschen Groß-
und Spitzenforschung (Energie-, Atomsicherheits-, Gen- und Wehrforschung)
aus Gründen nationaler Sicherheits- und weltpolitischer Ordnungsaufgaben.
95. Abwicklung reiner Ideologie-Institute
wie jener für Politologie, Soziologie oder Psychoanalyse.
96. Auswertung, Revision und Neubesetzung
ideologisch stark mitgenommener Disziplinen wie Geschichte, Pädagogik
oder Literaturwissenschaft.
97. Revision des Geschichtsbildes zu Gunsten
Deutschlands und weltweite Durchsetzung mittels auswärtiger Kulturpolitik.
98. Durchsetzung der deutschen Sprache
als anerkanntes Gemeingermanisch und führende Kultursprache der Welt;
Förderung des deutschen Sprachgebrauchs bei den Deutschamerikanern.
99. Gebrauchsverbot des Englischen als
Wissenschaftsprache durch beamtete deutsche Wissenschaftler
100. Förderung der deutschen Wissenschaftssprache
nach einheitlichen und volksnahen Maßstäben in allen Fächern.
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Den ersten hundert Tagen der NN-Regierung
und der Ingangsetzung ihrer Sofortmaßnahmen folgt die Phase der Korrektur
von Fehlentscheidungen sowie der Abstimmung der Vollzieher und der Harmonisierung
der Maßnahmefolgen. Danach werden weitergehende Maßnahmen programmiert
und es wird die Meinung des deutschen Volkes sowohl zum Erreichten als
auch zum Wünschbaren eingeholt.
REINHOLD OBERLERCHER
(Januar 1993)
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